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Hersteller verweigert Garantieleistung

| 20. Juli 2005 18:09 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann

Ich habe ein 15 Tage altes Handy zur Reparatur eingeschickt,weil das Display auf einmal nicht mehr funktionierte (schwarzer Bildschirm).Nachdem ich nun 3 Wochen auf eine Reaktion gewartet habe,bekam ich heute per Post einen Kostenvoranschlag von 149 Euro,da der Schaden angeblich ein mechanischer Schaden ist und daher kein Garantiefall vorliegt.
Wie kann ich beweisen, daß der Schaden nicht mein Verschulden ist und was kann ich dagegen unternehmen?

Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage der mir von Ihnen mitgeteilten Informationen gerne beantworten möchte.

Gemäß § 476 BGB gilt eine Vermutung dafür, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, wenn sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel zeigt, es sei denn diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des mangels unvereinbar.

Daraus ergibt sich, dass der Verkäufer vollständig zu beweisen hat, dass der Schaden an ihrem Handy nach Gefahrübergang, beispielsweise durch eine äußerlich sichtbare Krafteinwirkung oder durch eine sonstige sichtbare Beschädigung, durch Sie verursacht wurde. Der Nachweis, dass beispielsweise die mechanische Beschädigung durch Sie verursacht wurde, gelingt dem Verkäufer naturgemäß schwerlich.

Von daher sollten Sie den Verkäufer auf diese Rechtslage hinweisen und ihre Gewährleistungsrechte geltend machen. Sollte sich der Verkäufer dem entgegenstellen, ist dies natürlich auch klageweise möglich.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser summarischen Prüfung der Rechtslage weiter geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-
www.anwaltskanzlei-hellmann.de

Rückfrage vom Fragesteller 28. Juli 2005 | 14:51

Gibt es Stellen,wo ich mir bestätigen lassen kann, daß kein mechanischer Schaden vorliegt (Gutachter o.ä.)?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Juli 2005 | 16:29

Sehr geehrte Fragestellerin,

natürlich können sie ein Gutachten erstellen lassen. Dies ist aber teuer. Es gibt aber auch Handywerkstääten, die entsprechende Gutachten erstellen. Insoweit kann ich sie nur höflichst an die gelben Seiten o. ähnliches verweisen.

Hochachtungsvoll

RA Hellmann

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