Mein Verlobter war in Frankreich zum studieren und hat entschieden nicht weiter zu studieren. Er lebte bei Freunden in Deutschland. Jetzt ist seit kurzem der Aufenthaltstitel in Frankreich abgelaufen und er soll nach Tunesien zurück. Er hat in Frankreich sein Pass alles abgegeben müssen und sollte auf email warten, diese kam bis heute nicht. Er ist jetzt illegal hier und wir möchten aber heiraten. Wir haben seinen Reisepass, Papiere aus Tunesien das er unverheiratet ist und Geburtsbescheinigung und haben dieses übersetzen lassen. Welche Möglichkeiten haben wir um hier heiraten zu können? Was wären jetzt die nächsten Schritte?
auf der Grundlage der von Ihnen angegebenen Informationen kann ich Ihnen Ihre Frage wie folgt beantworten.
Ihr Verlobter sollte bei der Ausländerbehörde zunächst seinen Aufenthalt in Deutschland anzeigen und eine Duldung zwecks Eheschließung beantragen, so dass Ihr Verlobter hier erst einmal einen legalen Status erhält. Im Anschluss sollten Sie sich auch mit den französischen Behörden in Verbindung setzen und dort die beabsichtigte Eheschließung ebenfalls mitteilen, um den Reisepass für die Eheschließung zurückzuerlangen. Sind diese Schritte erfolgreich vollzogen, können Sie sodann die Eheschließung beim Standesamt anmelden (Antrag auf Termin für die Eheschließung).
Eine Aufenthaltserlaubnis wird Ihr Ehegatte nach der Eheschließung ohne Nachholung des Visumsverfahrens aber voraussichtlich nicht erhalten. D.h. er müsste dann zunächst ausreisen, um ein Visum zwecks Ehegattennachzug zu beantragen und kann dann mit diesem Visum wieder nach Deutschland kommen. Im Anschluss erhält er in Deutschland auf Antrag auch eine Aufenthaltserlaubnis. Es empfiehlt sich hier vorher möglichst eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde einzuholen, um das Visumsverfahren im Heimatland zu beschleunigen und zu verhindern, dass sich das Verfahren in die Länge zieht.
Ich hoffe Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben. Bei Unklarheiten können Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion verwenden. Bei Schwierigkeiten beim weiteren Vorgehen können Sie mich auch gerne persönlich beauftragen.