Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Meine Erfahrung mit den Botschaften ist leider, dass derzeit sehr restriktiv mit Terminvergaben umgegangen wird. Wenn keine besondere Eilbedürftigkeit vorliegt, wird, selbst wenn Sie alle Unterlagen vorab an die Botschaft schicken, der Termin nicht vorgeschoben.
Im Übrigen denken Sie daran, dass noch in Deutschland beim Standesamt Formalitäten zu klären sind. Eine Liste was alles vorab zu erledigen ist, finden Sie unter:
https://teheran.diplo.de/blob/1932288/8d2c3eccae3e6104316c3012d5f4105c/merkblatt-eheschliessung-data.pdf
Die Schwangerschaft wiederum könnte ein Grund sein den Termin vorzuziehen. Sie sollten hierzu jedoch schon alle Unterlagen für die Eheschließung vorbereite haben. Das Problem dürfte nämlich die Vaterschaft und Sorgerechtserklärung sein. Wenn das Kind vor der Eheschließung geboren wird, ist eine entsprechende Erklärung beim Jugendamt notwendig. Ich glaube nicht, dass die Vaterschaft im Iran anerkannt oder erklärt werden kann, wenn es sich um uneheliches Kind handelt. Solange beide Erklärungen jedoch nicht vorliegen, steht ja noch nicht fest, ob er der Vater ist. Sie sollten daher die Botschaft anschreiben und auf diese Problematik hinweisen. Es wäre ideal, wenn Sie vor der Geburt geheiratet haben, dann Ihr Verlobte per Gesetz automatisch der Vater ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf. Nachdem alle Unterlagen vorbereitet worden sind, sollten Sie daher mit dem Nachweis einer ärztlichen Bescheinigung der Schwangerschaft sich an die Botschaft wenden und um einen vorgezogen Termin bitten.
In der Tat müssen die Unterlagen vorab legalisiert werden. Infos hierzu finden Sie unter:
https://teheran.diplo.de/ir-de/service/-/1906214
Wenn alle Dokumente zusammengestellt sind, dürfte der Erteilung des Visums nichts im Wege stehen. Sie haben als deutsche Staatsangehörige einen Anspruch auf Einreise des Verlobten/zukünftigen Ehemannes.
Die Botschaft rät von Dienstleistungen Dritter strikt ab. Hieran würde ich mich auch halten. Denn wenn die Botschaft erfährt, dass es sich um einen "gekauften" Termin handelt, wird der Termin storniert. Die Folgen wären für Sie und Ihren Verlobten noch längere Wartezeiten.
Kurzum gibt es zwei Schritte zu erledigen:
1.Arbeiten Sie zunächst die Liste ab (siehe Link oben)
2. Schreiben Sie dann die Botschaft an mit der Bitte um einen vorgezogenen Termin. Weisen Sie auf
die Problematik der Vaterschaft hin.
Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen im Original bei der deutschen Botschaft vorgelegt werden müssen (soweit nicht ausdrücklich steht, dass eine Kopie genügt). Planen Sie also auch die möglicherweise lange Postlaufzeit für die Versendung von Dokumenten nach Iran mit ein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen