Sehr geehrter Fragesteller,
die Zulässigkeit einer solchen Bepflanzung bestimmt sich nach dem
Nachbarschaftsgesetz des jeweiligen Bundeslandes, wobei ich bei Ihnen
Niedersachsen annehme.
Nach § 50 NachbarschaftsG ist bei einer Pflanzenhöhe von 2-3 Metern ein
Mindestgrenzabstand von 75 cm einzuhalten, es sei denn, dass die Hecke
direkt auf die Grenze gepflanzt worden ist und die Grenze markiert.
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, haben Sie nach § 53 Absatz 2 einen Zurückschneidungsanspruch auf 1,20m Höhe, wenn die Höhenüberschreitung von 1,20m nicht schon länger als fünf Jahre her ist.
Bitte bedenken Sie, dass der Anspruch nur zwischen dem 1. Oktober bis zum 15. März durchgesetzt werden kann.
Ihre Mutter sollte also, wenn die von mir genannten Voraussetzungen gegeben sind, den Nachbarn schriftlich auffordern, die Hecke bis zum 20.10.2011 auf 1,20m zurückzuschneiden.
Sollte dies nicht geschehen, wäre zunächst ein Schiedsgericht anzurufen. Erst dann käme die Sache vor die ordentliche Gerichtsbarkeit.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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was kann ich machen wenn der Nachbar die Hecke nicht zurück schneiden will? Er wurde mündlich drauf hingewiesen das die Hecke zu hoch und damit zu dicht an der Grundstücksgrenze steht.Von Ihm kam aber keine Reagtion. Wie sollen wir un verhalten?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Mutter sollte den Nachbarn schriftlich auffordern, die Hecke bis zum 20.10.2011 auf 1,20m zurückzuschneiden, wobei die Hecke genau bezeichnet werden sollte.
Am Besten mit Einschreiben versenden, um den Zugang beweisen zu können oder mit einem oder zwei Zeugen in den Briefkasten werden.
Sollte dann die Hecke bis zum 20.10 nicht zurückgeschnitten worden sein, schließt sich das Schiedsverfahren an.
Wenn Sie für den Brief Hilfe benötigen sollten, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt