Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Die Berechtigung einer außerordentlichen Kündigung ist nach § 314 BGB zu beurteilen:
Zitat:§ 314 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
Es muss also eine Vertragsverletzung oder ein Verhalten von Ihnen vorgelegen haben, dass so gravierend ist, dass die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.
Das man bei McFit wenig begeistert ist, wenn es 2 Polizeieinsätze am Wochenende gab, ist nachvollziehbar. Ob das aber eine außerordentliche Kündigung- ohne vorherige Abmahnung- rechtfertigt, muss am konkreten Einzelfall beurteilt werden. Insbesondere wenn Sie hier kein Verschulden trifft, dürfte diese nicht gerechtfertigt sein.
Nicht ganz klar ist, weshalb es hier jetzt überhaupt die Probleme gab, wenn doch offenbar durch die Verfügung die Zeiten klar geregelt sind und Sie nach Ihren Angaben diese auch eingehalten haben. Die Polizei hätte demnach ja dann Ihre Ex wegschicken müssen. Was tatsächlich dann passiert ist, haben Sie nicht geschrieben.
Das Problem ist letztlich, dass Ihnen ohne Gründe auf jeden Fall ordentlich gekündigt werden kann. Wenn Sie also auch weiterhin Mitglied sein wollen, müssen Sie das möglichst sachlich mit dem Betreiber versuchen zu klären. Zudem soĺlte wie auch immer sichergestellt sein, dass sich sowas nicht wiederholt.
Wenn McFit an der außerordentlichen Kündigung festhält, sollen Sie sich letztlich anwaltlich vertreten lassen, wenn Sie den Zugang erzwingen wollen.
Auch wenn es schwerfällt, wäre es ggf. tatsächlich für alle Beteiligten besser, wenn Sie oder Ihre Ex-Feundin sich ein anderes Studio suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt