Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihren Fragen:
1.
Nein. Zwar streiten Sie sich mit dem Hotel über die Bezahlung eines Teils des Essens. Dies berechtigt nach meiner Sicht das Hotel jedoch nicht den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen, was durch die Aufforderung das Hotel sofort zu verlassen, erfolgt ist.
2.
da die Kündigung unrechtmäßig erfolgte können Sie das Entgelt für die nicht genutzte Beherbergung erstattet verlangen zuzüglich Schadensersatz für die Mehrkosten einer vergleichbaren Beherbergung sowie Ihrer Unannehmlichkeiten. Ob Ihr Kreditkartenanbieter (eher die Ausnahme) Ihnen den Betrag erstattet oder Sie den Betrag direkt vom Hotel (eher die Regel) zurückfordern müssen, hängt von Ihrem Kreditkartenvertrag ab.
3.
Diese Frage kann nicht klar beantwortet werden, da Ihre Schilderung nicht eindeutig ist. Sie schrieben, dass Sie der Bedienung zu verstehen gegeben haben, dass Sie die Antipasti nicht essen wollten. Dies ist nicht zwingend eine Reklamation sondern kann auch, je nach Formulierung nur eine Aufforderung sein, den Teller abzuräumen, da man nicht (weiter)essen möchte.
Bei einer Willenserklärung wird grundsätzlich auf den Empfängerhorizont abgestellt. D.h. wie musste der Empfänger die Willenserklärung verstehen. Unklarheiten gehen grundsätzlich zu Lasten des Senders.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
PS.: Wenn Sie diese Antwort bewerten, helfen Sie mit, diesen Service transparenter und verständlicher zu gestalten.