Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:
Im Rahmen der Allgemeinen Hausratsversicherungsbedingungen sind Schäden durch Leitungswasser versichert. Grundwasser, stehende oder fließende Gewässer, Hochwasser oder Witterungsniederschläge sind kein Leitungswasser und dadurch verursachte Schäden sind nicht versichert.
Die Wohngebäudeversicherung ist nicht eintrittspflichtig, da nach den Versicherungsbedingungen sämtliche vom Mieter auf seine Kosten beschaffte oder übernommene, in das Gebäude eingefügte Sache vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Warum das Fenster geöffnet war, spielt für beide Versicherungen keine Rolle.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Antwort
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