Sehr geehrte Fragestellerin,
auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
Trennung:
Für den Zugewinnausgleich ist die Eigentumslage am Haus ohne Belang. Denn steht das Haus ausschließlich im Eigentum Ihres Mannes, hat er ein höheres Endvermögen und deshalb haben Sie einen höheren Anspruch auf Zugewinnausgleich.
Sind Sie beide Eigentümer des Hauses, so haben Sie ein höheres Endvermögen, der Zugewinnausgleich fällt entsprechend niedriger aus.
Allerdings ist zu beachten, dass wenn nur Ihr Mann Eigentümer des Hauses ist, Sie dieses aller Wahrscheinlichkeit nach verlieren werden. Denn die Nutzung der Ehewohnung, die allein im Eigentum des einen Ehegatten steht, wird nur in Ausnahmefällen dem anderen zugesprochen.
Ähnlich verhält es sich mit der Aufnahme des Kredits. Ist lediglich Ihr Mann Kreditnehmer, so ist sein Endvermögen niedriger. Sind Sie beide Kreditnehmer, so ist das Endvermögen Ihres Mannes höher, Ihres entsprechend niedriger. Dies wird wiederum durch den Zugewinnausgleich ausgeglichen.
Hier ist allerdings zu beachten, dass wenn Sie beide Kreditnehmer sind, Sie auch zur Rückzahlung des Kredits verpflichtet sind, ist allein Ihr Mann Kreditnehmer, natürlich nur dieser.
Erbfall:
Ist allein Ihr Mann Eigentümer, so werden Sie – im Fall der gesetzlichen Erbfolge – Miteigentümer, wenn gleichrangige Erben nach Ihrem Mann vorhanden sind.
Zwar werden auch im anderen Falle gleichrangige Erben Miteigentümer des Hauses, allerdings ist Ihr Miteigentumsanteil höher, da in das Erbe Ihres Mannes nur sein Eigentumsanteil am Haus fällt.
Beim Kredit gilt wieder ähnliches. Ist nur Ihr Mann Kreditnehmer, so haben Sie im Erbfall – falls die Bank allein von Ihnen die Rückzahlung des Kredits fordert – einen Ausgleichsanspruch im Verhältnis der Erbteile. Sind auch Sie Kreditnehmer fällt wieder nur der Teil Ihres Mannes in das Erbe, ihr Ausgleichsanspruchs verringert sich dementsprechend.
Ist Ihr Mann alleiniger Eigentümer, haben Ihre Erben natürlich keinen Anspruch auf das Haus. Ist Ihr Mann alleiniger Kreditnehmer, hat die Bank auch keinen Anspruch gegen Ihre Erben.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Müller
(Rechtsanwalt)
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