Frage nach Rechtsweg Verwaltungsgericht oder Zivilgericht Baden-Württemberg
vom 14.12.2021
für 57 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Vor Jahrzehnten soll eine Überlandwasserleitung durch einem Zweckverband, der gemäß § 16 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) Baden-Württemberg geschlossen worden ist, in einem privaten Grundstück ohne Kenntnis des damaligen Eigentümers verlegt worden sein. Diese Wasserleitung ist weder im Grundbuch noch im Baulastenverzeichnis, der Gemeinde in der das Grundstück liegt eingetragen. We ...