Miterben verweigern Auflassung
vom 22.2.2022
für 57 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft. Zum Erbe gehört ein bebautes (vermietetes) Grundstück. Nach längerem Streit haben wir einen notariellen Vertrag abgeschlossen, nach dem ich die Immobilie gegen Zahlung eines vereinbarten Betrages übernehmen kann. Meine Miterben haben sich im Anschluss bisher geweigert, die Auflassung zu erklären, obwohl sie mit dem vom Notar aufgesetzten Text einverstanden ...