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Hausfreidensbrauch

20. März 2010 10:03 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner

Guten Tag,

Bei einem fußballspiel habe ich eine anzeige wegen hausfriedensbrauch erhalten.
die sache ereignete sich wie folgt:

ich war schon im stadion und musste mich in einer reihe anstellen um einen alkoholtest durchzuführen. da ein freund von mir einfach weiterging folgte ich ihm ohne mir was dabei zu denken.
daraufhin schmiss mich ein ornder aus dem stadion mit den worten "nächstes mal machst du den alkoholtest" ( ein im anschluss von der polizei durchgeführter alkoholtest ergab später 0,4 mg/l)
da ich unbedingt ins stadion wollte, stellte ich mich erneut an.
am eingang angekommen funktionierte meine karte nicht. ein anderer ordner liess mich druch eine gesonderte türe rein in den stadionbereich.
der ordner der mich vorher rausgeschmissen hat sah das und brachte mich zur polizei, welche anzeige wegen hausfriedensbrauch stellte.

jetzt meine frage:
da der ordner mich beim zweiten mal freiwillig in den stadionbereich lies (durch die o.g. gesonmderte türe) und ich wonirgends eingebrochen bin, scheint es mir als wäre der tatbestenad des hausfriedensbrauchs nicht gegeben.
==>ist der tatbestand des hausfriedensbruchs gegeben??

wie wäre es, wenn der ordner, der mich beim ersten mal rausschmiss, mir ein platzverbort erteilt hätte?
==>wäre dann der tatbestand des hausfriedensbruchs gegeben, obwhl mich der andere ordner beim zweiten mal freiwillig druch eine gesonderte türe ins stadion liess?

ist es zu erwarten, dass die anzeige fallengelassen wird?

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

auf der Grundlage Ihrer Angaben möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Der Tatbestand des Hausfriedensbruchs ist in Ihrem Fall erfüllt, wenn Sie das Hausrecht verletzt hätten.
Indem Sie der erste Ordner des Stadions verwiesen hat, hat dieser den Willen des Hausrechtsinhabers zunächst ausreichend deutlich gemacht. Dieser wollte wohl durch die Einlasskontrollen verhindern, dass angetrunkene Personen Zutritt zum Stadion erhalten. Dabei genügte die Aufforderung des Ordners, sich zu entfernen.

Zwar gibt es keinen Hausfriedensbruch, wenn Sie mit Einverständnis des zweiten Ordners das Stadion betreten durften, jedoch ist hier der Wille des ersten Ordners mit zu berücksichtigen.

Der zweite Ordner, der Sie kurze Zeit später in den Stadionbereich hereingelassen hat, ändert nichts an der Tatsache, dass Sie gegen den Willen des Berechtigten handelten und dies auch wussten, indem Sie mit Ihrer Vorgehensweise vortäuschten, Sie seien noch nicht kontrolliert worden und es gäbe für Sie kein Eintrittsverbot.

Ob es eine Einstellung geben wird, hängt nicht zuletzt von den Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft in Ihrem Fall ab, dazu lässt sich jedoch aufgrund der gemachten Angaben nichts genaueres sagen.

Ich hoffe mit meinen Antworten eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Baumgärtner
Rechtsanwalt

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