Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
auf der Grundlage Ihrer Angaben möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Der Tatbestand des Hausfriedensbruchs ist in Ihrem Fall erfüllt, wenn Sie das Hausrecht verletzt hätten.
Indem Sie der erste Ordner des Stadions verwiesen hat, hat dieser den Willen des Hausrechtsinhabers zunächst ausreichend deutlich gemacht. Dieser wollte wohl durch die Einlasskontrollen verhindern, dass angetrunkene Personen Zutritt zum Stadion erhalten. Dabei genügte die Aufforderung des Ordners, sich zu entfernen.
Zwar gibt es keinen Hausfriedensbruch, wenn Sie mit Einverständnis des zweiten Ordners das Stadion betreten durften, jedoch ist hier der Wille des ersten Ordners mit zu berücksichtigen.
Der zweite Ordner, der Sie kurze Zeit später in den Stadionbereich hereingelassen hat, ändert nichts an der Tatsache, dass Sie gegen den Willen des Berechtigten handelten und dies auch wussten, indem Sie mit Ihrer Vorgehensweise vortäuschten, Sie seien noch nicht kontrolliert worden und es gäbe für Sie kein Eintrittsverbot.
Ob es eine Einstellung geben wird, hängt nicht zuletzt von den Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft in Ihrem Fall ab, dazu lässt sich jedoch aufgrund der gemachten Angaben nichts genaueres sagen.
Ich hoffe mit meinen Antworten eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Baumgärtner
Rechtsanwalt
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