Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage kann ich Ihnen wie folgt beantworten:
Wenn eine Hausdurchsuchung stattfindet und Sie nicht zu Hause sind, wird die Durchsuchung in der Regel dennoch durchgeführt, sofern ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Es muss sich um einen richterlichen Beschluss handeln.
In der Regel werden Wohnungen in den frühen Morgenstunden durchgeführt, gegen 6:00 Uhr, sodass jedenfalls nicht naheliegt, dass sie währenddessen beim Arzt sein könnten.
Häufig erfolgt tatsächlich ein gewaltsames Eindringen mittels Türramme, was dazu führen kann, dass Haustiere in eine Stresssituation geraten. Ist den Beamten bekannt oder für die Beamten offensichtlich, dass Tiere im Haus sind, dürfen Sie aber grundsätzlich davon ausgehen, dass auf die Tiere besondere Rücksicht genommen wird, soweit möglich.
Sollten Sie doch anwesend sein, empfehle ich Ihnen, Ruhe zu bewahren, nichts zu unterschreiben und keine Angaben gegenüber den Beamten zu machen. Zudem sollten Sie dann dringend einen Strafverteidiger kontaktieren. Dies ist bereits während der Durchsuchung möglich.
Ich hoffe, Ihnen Ihre Fragen damit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Hierstetter
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
3. Oktober 2024
|
07:49
Antwort
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