Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Grundschuldzins wird mit der Grundschuld ins Grundbuch eingetragen. Anders als die Grundschuld, die zumeist dem Darlehensbetrag entspricht, weicht der Grundschuldzins mit einem Zinssatz von 12 bis 20 Prozent jährlich enorm von den Darlehenszinsen ab. Solange die Immobilie nicht zwangsversteigert werden muss, bleibt der Schuldzins im Verborgenen – er muss also nicht bezahlt werden.
Zu Ihrer Frage: Welchen Betrag müsste ich dann meinen Eltern zahlen:
Grundschuld sichert die Forderung Ihrer Eltern aus einem Darlehensvertrag. D.h. Sie schulden den Betrag aus dem Darlehensvertrag plus die dort evtl. vereinbarten Zinsen. Dann wird die Grundschuld nicht mehr als Sicherheit benötigt und nach vorherigen Zustimmung Ihrer Eltern gelöscht, zusammen mit den Zinsen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen