Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Sie können das Haus von der Haus-GmbH abspalten, allerdings muss dazu, bei der Rest GmbH ein Teilbetrieb verbleiben, also ein wirtschaftlich tragfähiger Betrieb. Diese Haustochter können Sie dann auf die andere GmbH nach einer gewissen Zeit verschmelzen.
Dieser Weg ist umständlich, allerdings können Sie bei entsprechender Vorbereitung die Aufdeckung stiller Reserven vermeiden und diese Vorgehensweise ist nicht schnell.
Möglich wäre auch, dass Haus an die andere GmbH verkaufen, gegebenenfalls, wird gleich ein Verkäufer-Darlehen gewährt, wenn die Liquidität nicht ausreicht.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
25. Oktober 2024
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07:35
Antwort
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