Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich sind das alles gute Argumente um die Behörde davon zu überzeugen, dass die Anschafftung des Pkw in Ordnung geht.
Der Wegefall der monaltichen Zahlungen an Ihren Bruder sollte entsprechend der Investition in das Auto gegengerechnet werden.
Gerade wegen der vorhandenen Behinderung ist es nicht nachvollziehbar, weshalb man Ihnen die Selbständigkeit verwehren will, um Sie im Arbeitsmarkt unterzubekommen, was nur sehr schwer gelingen wird.
Das Einkommen Ihres Mannes wird auf jeden Fall in die Berechnung des Bedarfes Ihrer Bedarfsgemeinschaft eingerechnet werden, denn mit Ihrem Mann bilden Sie eine solche.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen per E-Mail gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Sauer
Kaiserring 38
68161 Mannheim
Tel: 0621-40068230
Web: https://www.mannheim-anwalt.de
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Sauer,
vielen Dank für die schnelle Beantwortung!
Nach einem Gespräch mit dem Steuerberater rät er mir das gemietete Fahrzeug zu kaufen, weil ich in letzter Zeit Reparaturen von ca. 2200.- für Kupplung, Bremsscheiben, Getriebe, etc. durchführen mußte. Beim Kauf eines "fremden" Gebrauchtwagens müße ich wieder mit erheblichen Reparaturen rechnen. Das Auto wird wahrscheinlich 8300.- kosten, event. etwas weniger. Allerdings könnte man mir dann leasing unterstellen, da ich das Auto schon 2 Jahre gemietet habe. Leasing wird seines Wissens nicht als notwendige Ausgabe anerkannt.
Ist die Vermutung richtig?
Was kann ich tun, um dieses Auto zu kaufen?
Ich habe keinen Leasingvertrag mit meinem Schwager. Das Auto wurde mir ursprünglich für das 1. Geschäftsjahr zur Verfügung gestellt, in der Annahme, daß ich mir danach ein eigenes Fahrzeug leisten kann.
Sehr geehrte Fragestellerin,
entscheidend ist nicht, was Ihnen unterstellt werden könnte, sondern wie die vertragliche Regelung tatsächlich beabsichtigt war. Entsprechend liegt bei Ihnen Miete vor.
Dies der ARGE gegenüber zu beweisen und darzulegen wird - vorausgesetzt Ihr Schwager bestätigt Ihre Angaben - nicht allzu schwer werden.
Eine Garantie dafür, dass die ARGE keine Nachfragen stellen wird, kann nicht gegeben werden.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrte Fragestellerin,
entscheidend ist nicht, was Ihnen unterstellt werden könnte, sondern wie die vertragliche Regelung tatsächlich beabsichtigt war. Entsprechend liegt bei Ihnen Miete vor.
Dies der ARGE gegenüber zu beweisen und darzulegen wird - vorausgesetzt Ihr Schwager bestätigt Ihre Angaben - nicht allzu schwer werden.
Eine Garantie dafür, dass die ARGE keine Nachfragen stellen wird, kann nicht gegeben werden.
Mit freundlichem Gruß