Sehr geehrter Fragesteller,
Frage 1:
"Meine Frage ist das so richtig?"
Ja, das ist nach Ihrer Schilderung grundsätzlich so richtig.
Allerdings können Sie unter Hinweis auf die bereits eingereichten Unterlagen schriftlich und nachweisbar hinsichtlich des Erstantrags darum bitten, Ihnen konkret zu bennen, welche Unterlagen nochmals erneut einzureichen sind.
Dies wird nach Ihrer Schilderung vorrangig der Antrag selbst sowie die aktuellen Kontoauszüge sein, da Ihre letzte vollständige Beantragung erst wenige Monate zurückliegt.
Daher sollten Sie Verweis auf § 65
I Nr. 3 SGB I anregen, dass man soweit möglich die Unterlagen Ihres Erstantrags heranzieht und nur noch das anfordert, was aufgrund der erneuten Beantragung erforderlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
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21.10.2015
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09:51
Antwort
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