Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Abgelehnter Antrag, Jobcenter

21. Oktober 2015 07:56 |
Preis: 60€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Sozialrecht


Beantwortet von

Hallo, es geht um folgendes...

Ich war zuvor Aufstockerin und musste durch einen Wohnortwechsel bei einem neuen Jobcenter Leistungen beantragen. Diese wurden mir abgewiesen, nachdem der Widerspruch auch abgelehnt wurde, wurde letzten Monat gegen den Bescheid Klage eingereicht.

Nun habe ich im Job eine fristgerechte Kündigung erhalten. ALG I steht mir laut Arbeitsagentur nicht zu (da keine 12 Monate). Also habe ich das Jobcenter informiert, bei welchen gerade gegen den Bescheid geklagt wird. Diese möchten jetzt einen kompletten Neuantrag von mir. Meine Frage ist das so richtig? Schließlich hat das Jobcenter meine kompletten Unterlagen vorliegen, bis auf die Tatsache das kein Gehalt mehr fließt, hat sich ja nichts geändert. Und es wurde über die Klage ja noch gar nicht entschieden.

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, da es langsam ziemlich eng bei mir wird, und das Jobcenter auch eine Vorauszahlung ohne Neuantrag ablehnt.

21. Oktober 2015 | 09:51

Antwort

von


(950)
Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: https://ra-fork.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,



Frage 1:
"Meine Frage ist das so richtig?"



Ja, das ist nach Ihrer Schilderung grundsätzlich so richtig.



Allerdings können Sie unter Hinweis auf die bereits eingereichten Unterlagen schriftlich und nachweisbar hinsichtlich des Erstantrags darum bitten, Ihnen konkret zu bennen, welche Unterlagen nochmals erneut einzureichen sind.

Dies wird nach Ihrer Schilderung vorrangig der Antrag selbst sowie die aktuellen Kontoauszüge sein, da Ihre letzte vollständige Beantragung erst wenige Monate zurückliegt.

Daher sollten Sie Verweis auf § 65 I Nr. 3 SGB I anregen, dass man soweit möglich die Unterlagen Ihres Erstantrags heranzieht und nur noch das anfordert, was aufgrund der erneuten Beantragung erforderlich ist.






Mit freundlichen Grüßen


Raphael Fork
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Raphael Fork

ANTWORT VON

(950)

Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: https://ra-fork.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Sozialrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER