Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Zunächst einmal bleibt festzuhalten, dass Sie sich offenbar gegenüber dem Betreiber in Zahlungsverzug befunden haben. Nach den zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dieses von Ihnen erwähnten Betreibers war dieser insoweit auch zur Sperrung und nachfolgenden fristlosen Kündigung des Mobilfunkvertrages wegen der ausstehenden Zahlungen grundsätzlich berechtigt. Allerdings musste die Kündigung durch Base in jedem Fall auch schriftlich erfolgen und Ihnen natürlich auch zugegangen sein. Hiervon kann nach Ihren Angaben jedoch nicht ohne Weiteres ausgegangen werden, da Sie lediglich angegeben haben, dass der Betreiber nur am Telefon angeben habe, gekündigt zu haben. Dies ist aber noch nicht ausreichend, vielmehr müssten überhaupt erst einmal eine schriftliche Kündigung erhalten haben. Sollte dies nicht der Fall sein, dann haben Sie grundsätzlich das Recht – da Sie ja inzwischen die fehlende Zahlung geleistet haben – seitens Base die Aufhebung der Sperre und Fortführung des Vertrages zu verlangen. Dies sollten Sie dann entsprechend unter Fristsetzung gegenüber Base auch einfordern. Sollten Sie allerdings bereits die schriftlich Kündigung des Betreibers vorliegen haben und diese auch zu einem Zeitpunkt ausgesprochen worden sein, als Sie sich noch in Zahlungsverzug befanden, kann man grundsätzlich von deren Wirksamkeit ausgehen und Sie hätten dann im Grunde nur noch die Möglichkeit, über eine Wiederaufnahme bzw. Fortführung des Vertrages mit Base auf Kulanzbasis zu verhandeln. Normalerweise sind aber die meisten dieser Mobilfunkanbieter bereit und willens, Ihre Kundenbeziehungen möglichst langfristig aufrecht zu erhalten, so dass Sie auch im zweitgenannten Fall sicherlich noch Chancen haben, dass der Vertrag durch Base wieder reaktiviert würde.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Ansonsten wünsche ich noch einen schönen Tag und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsprüfung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.
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