Ich habe die Glasscheibe meines Handy's bei einer EDV-Firma austauschen lassen. Nach einiger Zeit erschien an der unteren Ecke im Display ein schwarzer Fleck. Die Firma sagt mir nun, dass der Schaden durch Fremdeinflüsse meinerseits entstanden ist und sie mir das Handy im einwandfreiem Zustand ausgehändigt hätten. Ich habe aber nichts unterschrieben. Die Firma bemängelt außerdem dass ich den Schaden erst nach 5 Wochen gemeldet habe und verweisen zudem auf Ihre ABG die lautet:
Reklamationen
Im falle einer durchgeführten Reparatur unsererseits müssen Reklamationen unmittelbar nach Übergabe des Gerätes beanstandet werden.
Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
Sie wollen die Reparaturkosten nicht übernehmen, bieten jedoch auf Kulanz 49,-- € an. Bezahlt habe ich 205,00 €.
Was kann ich tun und welche rechtliche Handhabe habe ich.
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
Schaden
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schildrung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Sie haben dann einen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten als Schadenersatz, wenn Sie beweisen können, dass die EDV-Firma für den Schaden verantwortlich ist. Dies ist letztlich eine technische Frage, welche von einem Sachverständigen zu beantworten ist. Hier ist natürlich auch zu prüfen, ob sich der Mangel erst nach 5 Wochen zeigen konnte und die EDV-Firma und nicht etwa der Hersteller des Handys Anspruchsgegner ist, wobei es auch auf das Alter des Geräts ankommt.
Da eine abschließende Beurteilung im Rahmen dieser Plattform nicht möglich ist, rate ich Ihnen, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen.