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Handy mit Vertrag bereits drei mal Getauscht

4. Juli 2021 14:31 |
Preis: 42,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgenden Rechtsfall:

Ich habe Anfang 2021 einen Handyvertrag im Samsung Online-Shop mit Handy abgeschlossen (Samsung+Telekom). Nun ist das Handy bereits zum 2. mal getauscht worden. Ich habe hier also bereits das dritte Handy vorliegen. Jedes dieser Geräte hatte einen anderen Defekt. Ich habe Samsung erneut kontaktiert und folgendes geschrieben (Auszug):
"
Da es sich bereits um das dritte austauschgerät handelt, sehe ich mich dazu gezwungen weitere Optionen nach geltendem Recht in Betracht zu ziehen.
Folgende Optionen kommen hier für mich in Frage:
Letzt Austauschmöglichkeit, jedoch NUR wenn Sie mir erst ein neues Gerät zukommen lassen.
Minderung in Höhe von 300€.
Sollte für Sie keine der beiden oberen Optionen in Frage kommen, muss eine vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags inkl. des dahinterstehenden Mobilfunkvertrag erfolgen.
Über die Rückabwicklung des Kaufvertrags wäre ich sehr enttäuscht.
"
Samsung hat daraufhin mir nur angeboten das Gerät zur Reparatur einzusenden.
Dies kommt für mich jedoch nicht in Frage.
Da hier nach §439 eine Nacherfüllung erfolglos war stellt sich für mich folgende Frage:
- Ist es von Relevanz das jeweils ein anderer Fehler vorlag?
- Was passiert mit dem Handyvertrag wenn ich einen Rücktritt geltend mache?
- Muss eine Rücktrittserklärung an beide Parteien (Samsung und Telekom) herangetragen werden?
- Kann ich eine Minderung verlangen oder muss der Hersteller entscheiden ob er hier einlenkt?

Ich hoffe die Informationen genügen Ihnen.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, sprechen Sie mich gerne an.

Vorab vielen Dank und Gruß

A.K.

4. Juli 2021 | 14:55

Antwort

von


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60528 Frankfurt am Main
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

- Ist es von Relevanz das jeweils ein anderer Fehler vorlag?

Das Handy ist in seiner Gesamtheit mangelhaft, der Umstand, dass ein jeweils anderer Mangel vorliegt, ändert an der Mangelhaftigkeit nichts,

- Was passiert mit dem Handyvertrag wenn ich einen Rücktritt geltend mache?

Da hier zwei Verträge vorliegen, ist der eine von anderen losgelöst zu betrachten. Ein Rücktritt hier, beendet nicht den Mobilfunkvertrag.

- Muss eine Rücktrittserklärung an beide Parteien (Samsung und Telekom) herangetragen werden?

Ja, auf jeden Fall, damit gehen Sie auf Nummer sicher.

- Kann ich eine Minderung verlangen oder muss der Hersteller entscheiden ob er hier einlenkt?

Erst nachdem die Nachbesserung gescheitert ist, können Sie eine Minderung des Kaufpreises verlangen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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