Ich habe Anfang 2021 einen Handyvertrag im Samsung Online-Shop mit Handy abgeschlossen (Samsung+Telekom). Nun ist das Handy bereits zum 2. mal getauscht worden. Ich habe hier also bereits das dritte Handy vorliegen. Jedes dieser Geräte hatte einen anderen Defekt. Ich habe Samsung erneut kontaktiert und folgendes geschrieben (Auszug):
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Da es sich bereits um das dritte austauschgerät handelt, sehe ich mich dazu gezwungen weitere Optionen nach geltendem Recht in Betracht zu ziehen.
Folgende Optionen kommen hier für mich in Frage:
Letzt Austauschmöglichkeit, jedoch NUR wenn Sie mir erst ein neues Gerät zukommen lassen.
Minderung in Höhe von 300€.
Sollte für Sie keine der beiden oberen Optionen in Frage kommen, muss eine vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags inkl. des dahinterstehenden Mobilfunkvertrag erfolgen.
Über die Rückabwicklung des Kaufvertrags wäre ich sehr enttäuscht.
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Samsung hat daraufhin mir nur angeboten das Gerät zur Reparatur einzusenden.
Dies kommt für mich jedoch nicht in Frage.
Da hier nach §439 eine Nacherfüllung erfolglos war stellt sich für mich folgende Frage:
- Ist es von Relevanz das jeweils ein anderer Fehler vorlag?
- Was passiert mit dem Handyvertrag wenn ich einen Rücktritt geltend mache?
- Muss eine Rücktrittserklärung an beide Parteien (Samsung und Telekom) herangetragen werden?
- Kann ich eine Minderung verlangen oder muss der Hersteller entscheiden ob er hier einlenkt?
Ich hoffe die Informationen genügen Ihnen.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, sprechen Sie mich gerne an.