Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst darf ich mich bei Ihnen für Ihre Anfrage bedanken, welche ich Ihnen gemäß Ihrer Sachverhaltschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Nach meinem Dafürhalten haben sie einen Anspruch gegenüber dem Verkäufer auf Lieferung des Handys.
Ich empfehle Ihnen dahingehend, sowohl den Zahlungsnachweis als auch den gesamten E-Mail-Verkehr in Papierform zu sichern. Gegebenenfalls benötigen Sie diese Dokumente in einem eventuellen nachfolgenden Rechtsstreit.
Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise rate ich Ihnen, den Verkäufer zunächst schriftlich per Einschreiben mit Rückschein aufzufordern, das Handy unter Setzung einer angemessenen Frist (10 Tage) zu liefern.
Sollte der Verkäufer diese Frist wiederum erfolglos verstreichen lassen, sollten Sie Ihren Anspruch mit gerichtlicher Hilfe feststellen lassen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
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Kanzlei Kämpf - Strafrecht und Internetrecht in München