Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich habe Ihre Frage aus Basis der Versicherungsbedingungen der Kaskoversicherung der Ergo gelöst.
Davon ausgehend, dass tatsächlich ein Schaden aus Laiensicht nicht erkennbar war, können Sie den Schaden auch jetzt noch nachmelden und dürften mit einer Regulierung rechnen.
Zum einen ergibt sich aus § 12 VersVG eine dreijährige Verjährung. Auf diese Norm bezieht sich Artikel 9 Nummer 4 der Bedingungen. Dies entspricht auch der gesetzlichen Wertung.
Den Schadenfall müssen Sie unverzüglich nach Kenntnis der Ergo (bei Ihrer Versicherung sicherlich ähnlich) melden, hier sogar binnen einer Woche (Artikel 7 Nummer 3.1.).
Sie könnten nachträglich eine Prämienerhöhung erhalten, da Sie so gestellt werden, als hätten Sie den Schaden sofort gemeldet.
Eine präzisere Antwort ist nur bei Vorlage des Versicherungsscheines möglich.
Ich rate Ihnen also dazu, den Schaden unverzüglich, am besten noch heute telefonisch, bei der Versicherung nachzumelden. Bitte beachten Sie dabei unbedingt den vorgeschriebenen Meldeweg, den Ihre Versicherung in deren Versicherungsbedingungen vorsieht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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