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Haftung für selbständigen Ehepartner

28. März 2005 17:04 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Hallo,

ich habe folgende Fragen.

Ich lebe mit meinem Mann seit 2001 im gesetzlichen Güterstand.

Ich arbeite als Angestellte er ist selbständiger Einzelanwalt.

1.) Hafte ich für Verbindlichkeiten meines Mannes (aus Vertrag und aus Fehlern die er macht und wofür nicht seine Haftpflichtversicherung eintritt?

2.) Wie lässt sich eine solche Haftung vermeiden? Ist dafür zwingend ein Ehevertrag nötig oder kann man auch auf anderem Wege meine Haftung wirksam ausschließen?

Danke für die Antwort.

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt zu beantworten:

Ich gehe davon aus, dass Sie in Zugewinngemeinschaft leben.

Dann ist es ist nicht so, dass die Ehe automatisch zu gemeinschaftlichem Eigentum der Ehegatten führt. Vielmehr behält jeder Ehegatte das vor und während der Ehe erworbene Vermögen als sein persönliches Eigentum.

Im Regelfall haftet auch jeder Ehegatte nur für seine Schulden, nicht für die seines Ehepartners!

Ausnahme: die Schulden resultieren aus Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie, beispielsweise für den Haushalt.


Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.

Mit freundlichen Grüßen und trotzdem noch den besten Rest-Ostern-Wünschen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

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