Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt zu beantworten:
Ich gehe davon aus, dass Sie in Zugewinngemeinschaft leben.
Dann ist es ist nicht so, dass die Ehe automatisch zu gemeinschaftlichem Eigentum der Ehegatten führt. Vielmehr behält jeder Ehegatte das vor und während der Ehe erworbene Vermögen als sein persönliches Eigentum.
Im Regelfall haftet auch jeder Ehegatte nur für seine Schulden, nicht für die seines Ehepartners!
Ausnahme: die Schulden resultieren aus Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie, beispielsweise für den Haushalt.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen und trotzdem noch den besten Rest-Ostern-Wünschen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
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