Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Im Außenverhältnis, also gegenüber einem eventuellen Geschädigten, haften Sie nach wie vor gesamtschuldnerisch neben dem anderen Eigentümer. Der Geschädigte könnte also auch Sie in Anspruch nehmen. Im Innenverhältnis, also gegenüber dem Miteigentümer, können Sie diesen in Regreß nehmen, wenn der Schaden durch den von ihm nachlässig durchgeführten Winterdienst verursacht wurde.
Die Abwicklung eines Schadens wird allerdings letztlich von der Gebäudehaftpflichtversicherung übernommen, die Sie (hoffentlich) abgeschlossen haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Vasel, Rechtsanwalt
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