Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Eigentümergemeinschaft, Darlehen für Sanierung, Haftung aller Eigentümer?

28. Juni 2022 11:37 |
Preis: 60,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich besitze eine Eigentumswohnung in einer größeren Wohneinheit von 39 Eigentümern. Nun muss nächstes Jahr die Tiefgarage komplett Saniert werden mit einem kostenaufwand von ca. 850 000 €.
Da diese Summe nicht als Rücklage vorhanden ist, soll ein WEG - Privatdarlehn bei der BfW zur Finanzierung genutzt werden. Das Darlehn soll eine Laufzeit von 15 Jahren betragen und der monatliche Soll /Zins und Tilgung über 6252,00€ soll von der Hausverwaltung mit dem Hausgeld von den 39 Eigentümern eingezogen werden und getilgt werden. Es besteht die Möglichkeit, dieses Darlehen nicht in Anspruch zu nehmen und die anteiligen Sanierungskosten aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Nun zu meiner Frage und dazu die besagte Textpassage im Original.

Die Wohnungseigentümer bestätigen, darüber belehrt worden zu sein, dass auch die Wohnungseigentümer, die die Sonderumlage selbst finanzieren und das Darlehen im Innenverhältnis nicht in Anspruch nehmen, gleichwohl im Außenverhältnis zum Darlehnsgeber mit ihrem Miteigentumsanteil gemäß § 9a Abs. 4 Wohnungseigentümergesetz haften bzw. durch Umlagen im Innenverhältnis anteilig für etwaige Ausfälle anderer Wohnungseigentümer hinsichtlich Zins- und Tilgungsleistungen aufzukommen haben.

Kann ich wirklich, auch wenn ich das Darlehen nicht in Anspruch nehme, in Haftung genommen werden und sozusagen für jeden Einzelnen der Eigentümergemeinschaft als "Zwangs Bürge" dienen?

Über den Abschluss dieses Darlehens wird in der kommenden Eigentümerversammlung beraten und Abgestimmt. Wie soll ich mich verhalten und mit welchen Mehrheitsverhältnissen muss eine so weitreichende Entscheidung /Abstimmung erfolgen?

28. Juni 2022 | 12:25

Antwort

von


(463)
Nürnberger Strasse 71
96114 Hirschaid
Tel: 095432380254
Tel: 017621155404
Web: https://www.ra-henning.biz
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Ihre Vermutung ist richtig: So, wie es auch in der zitierten Textpassage heißt, haftet ein WEG-Mitglied nach § 9a WEG anteilsmäßig für den "Sanierungskredit". Etwas unglücklich ist dabei die Passage bzgl. der "internen Inanspruchnahme" des Darlehens. Denn nach Ihrer Schilderung wird das Sanierungsdarlehen durch die WEG aufgenommen, die Sanierung durch die WEG bezahlt. Nachdem eine Sonderumlage nicht beabsichtigt ist, sind daher private Beiträge der WEG-Mitglieder nicht geschuldet, so dass es darauf, ob diese kredit- oder kapitalfinanziert werden, nicht ankommen kann.

Nach der Rechtsprechung des BGH ist die WEG selbst rechtsfähig, kann das Sanierungsdarlehen also selbst als Kreditnehmer aufnehmen. Die Haftung innerhalb der WEG ist dabei an die Haftung einer Personengesellschaft angelehnt, bei der ebenfalls die Gesellschafter persönlich haften. Bei der WEG hat aber der Gesetzgeber einen Schutz des einzelnen WEG-Mitglieds insofern vorgesehen, dass der Einzelne nicht für die gesamten Schulden der WEG, sondern nur für seinen "Anteil" an diesen haftet.

Nach all dem kann ich Ihnen für den Fall, dass Sie Ihren "Anteil" an der Sanierung selbst bezahlen wollen, nur empfehlen, gegen den Antrag zu stimmen und stattdessen zu beantragen, dass die Sanierungskosten im Wege einer Sonderumlage eingesammelt werden. In diesem Fall würde das einzelne WEG-Mitglied nur (und insoweit) haften, wenn (und soweit) es zur Finanzierung der Umlage ein eigenes Darlehen aufnehmen muss.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist

ANTWORT VON

(463)

Nürnberger Strasse 71
96114 Hirschaid
Tel: 095432380254
Tel: 017621155404
Web: https://www.ra-henning.biz
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Insolvenzrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Grundstücksrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118724 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER