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Haftung bei Mietwagenschäden

28. August 2006 09:45 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marc N. Wandt

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor kurzem mietete ich mir bei der Firma Avis einen Porsche Carrera. Bei der Abgabe wurde von der Mitarbeiterin vor Ort ein Felgenschaden festgestellt und die Selbstbeteiligung in voller Höhe (950 Euro) belastet. Nun bin ich mir keiner Schuld bewusst und eher der Annahme, dass der Schaden bereits im Vorfeld bestand. Vor der Übergabe wurde kein Übergabeprotokoll angefertigt und auch keine Besichtigung des Fahrzeuges durchgeführt. Ich schrieb daraufhin folgenden Brief an Avis und rief auch noch einmal an:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich des o.a. Mietfahrzeuges teile ich Ihnen mit, dass der mir zur Last gelegte Schaden definitiv nicht von mir verursacht wurde. Bitte übersenden Sie mir ein, von mir, gegengezeichnetes Protokoll des Kfz.-Zustandes VOR der Anmietung. Ich verweise in dem Zusammenhang auch auf den § 312 Nr. 12 BGB .

Daraufhin bekam ich von Avis folgende Mail zurück:

Sehr geehrter Herr Volkmann,
wir nehmen Bezug auf das heutige Telefonat. Eine Rückfrage bei der
Vermietstation sowie gleichzeitig auch Rückgabestation ergab, das bei der
gemeinsamen Übergabe des Fahrzeuges die Schäden nicht festgestellt wurden,
bei der Rückgabe des Fahrzeuges gemeinsam mit den Kollegen der Station dann
der Schaden festgestellt wurde.
Es muss daher bei der Belastung im Rahmen der Selbstbeteilgung bleiben. Die
entsprechenden Unterlagen liegen Ihnen bereits vor.

Freundliche Grüße / Kind regards

Ich schrieb dann folgende Mail zurück:

Sehr geehrte Frau Giesel,

eine Besichtigung des Fahrzeuges wurde bei der Übergabe nicht durchgeführt. Es wurde mir lediglich der Schlüssel übergeben. Ich fordere Sie demnach erneut auf, den Beweis zu erbringen, dass ich das Fahrzeug unbeschädigt erhalten habe oder dies quittiert habe.

Das war am 22.08. Seitdem kam keine Reaktion mehr. Wie soll ich nun weiterverfahren?

Freundliche Grüße

Christian Volkmann

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich unter Zugrundelegung des geschilderten Sachverhaltes wie folgt.

Wenn Sie der Meinung sind, den Schaden nicht verursacht zu haben, dann sollten Sie der Belastung Ihrer Kreditkarte durch das Unternehmen bei Ihrem kartenführenden Institut widersprechen und die Buchung zurückgehen lassen. Dies sollten Sie auch der Firma A. mitteilen.

Sie müssen jedoch sodann damit rechnen, dass der Vermieter gegen Sie Ersatzansprüche geltend macht. Hier ist die Firma in der Beweislast, dass Ihnen das Fahrzeug mangelfrei übergeben wurde und nach Rückkehr der Schaden festgestellt wurde.

Im Zweifel befürchte ich allerdings, dass man anhand von Zeugenaussagen der Mitarbeiter eine vorschadenfreie Übergabe unter Beweis stellen wird. Danach besteht die Gefahr, im Rahmen eines Rechtsstreits verurteilt zu werden.

Ich hoffe ihnen einen Überblick über die rechtliche Situation gegeben zu haben und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne für Ergänzungen sowie ggf. für eine weitergehende Vertretung gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüen

Marc N. Wandt
Rechtsanwalt

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