Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Haftbefehl abwenden

5. September 2010 19:59 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Alexander Biernacki

Kann ich einen Haftbefehl der aufgrund eines Bewährungswiederufes ausgeschrieben ist abwenden da ich mich momentan in einer Psychiatrischen Einrichtung befinde?

Guten Tag!

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie werden wahrscheinlich mit den von Ihnen genannten Gründen verhindern können, dass die Bewährung widerrufen wird. Denkbar wäre jedoch, dass Sie einen Haftaufschub gemäß § 455 StPO erreichen können und der Haftbefehl (soweit ein solcher bereits erlassen ist) damit nicht zur Vollstreckung kommt.

Die wesentlichen Voraussetzungen sind die folgenden:

§ 455 StPO

(1) Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ist aufzuschieben, wenn der Verurteilte in Geisteskrankheit verfällt.

(2) Dasselbe gilt bei anderen Krankheiten, wenn von der Vollstreckung eine nahe Lebensgefahr für den Verurteilten zu besorgen ist.

(3) Die Strafvollstreckung kann auch dann aufgeschoben werden, wenn sich der Verurteilte in einem körperlichen Zustand befindet, bei dem eine sofortige Vollstreckung mit der Einrichtung der Strafanstalt unverträglich ist.

Sie sollten also der Staatsanwaltschaft mitteilen, dass Sie derzeit in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht sind und vor allem die Gründe hierfür mitteilen. Es wird dann überprüft werden, ob Ihre Behandlung auch in der JVA durchgeführt werden kann und ob dies Sinn macht. Hierzu werden mit Sicherheit auch die behandelnden Ärzte gehört werden, soweit Sie dies zulassen. Stellen Sie also einen Antrag auf Haftaufschub an die Staatsanwaltschaft und begründen Sie diesen entsprechend. Fügen Sie am besten Bescheinigungen Ihrer Ärzte bei.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion jederzeit gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Alexander Biernacki
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 25. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER