Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Haftantritt und Arbeit

14. September 2011 17:36 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Beantwortet von

Hallo,

Ich muss kommende Woche in den OV in B-Senne.
Haftstrafe 20 Monate. (Betrug)(Selbststeller)
Den Haftaufschub von 4 Monaten habe ich bereits
genutzt und ausgeschöpft.
Da ich Selbständig bin und ich noch gerne einen lukrativen Auftrag angenommen hätte, habe ich heute bei dem zust. Rechtspfleger noch um nur 3 weitere Tage Aufschub gebeten. Man Verstand mein Problem, jedoch ist die max. Frist von 4 Monaten bereits vorbei und nun kein Aufschub mehr möglich.
Die Rechtspflegerin hat mir geraten direkt bei Haftantritt auf den Auftrag hinzuweisen inventuell wäre da was möglich um den Auftrag noch erledigen zu können.

Jetzt meine Fragen.

Wie schnell ist es möglich das man nach Haftantritt seine selbst. Arbeit nachgehen kann?
im günstigsten sowie im ungünstgen Fall

Wann darf ich das 1 Wochenende bei meiner Frau und Kinder verbringen?
im günstigsten sowie im ungünstgen Fall

Gruß
KOWER



14. September 2011 | 22:50

Antwort

von


(140)
Oppenhoffallee 101
52066 Aachen
Tel: 0241505592
Tel: 0241543324
Web: https://www.momm-und-huppertz.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Fragen beantworte ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und des gewählten Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt.


Ob und wann Sie Ihre selbständige Tätigkeit fortführen - und ggf. damit den Auftrag noch ausführen können, entscheidet die JVA. Insoweit war der Rat der Rechtspflegerin zutreffend. Natürlich können Sie auch schon im Vorhinein, also vor Strafantritt, dort eine Klärung suchen.

Eine abstrakte Einschätzung hierzu ist weder seriös möglich noch würde eine solche für Sie einen echten Erkenntnisgewinn darstellen.

Im Übrigen ist wichtig zu verstehen, dass offener Vollzug in erster Linie bedeutet, dass die Türen nicht verschlossen sind und Freizeitkleidung getragen werden darf. Offener Vollzug bedeutet noch nicht, dass Freigang möglich ist.

Freigang - sei es privat oder beruflich, mit oder ohne Aufsicht - stellt auch im Rahmen des offenen Vollzugs eine Lockerungen des Vollzuges dar, § 11 StVollzG.
Über Lockerungen entscheidet die JVA als Vollstreckungsbehörde.


Urlaub kann gestückelt und so auf Wochenenden verteilt werden. Er ist jeweils zu beantragen und muss bewilligt werden. Der Antrag ist mindestens einen Monat vor dem beabsichtigten Urlaub zu stellen.

Der erste Urlaub kann in der Regel erst frühestens nach sechs Monaten erfolgen.


Ich hoffe Ihnen weiter geholfen und einen guten Überblick verschafft zu haben. Eine Einzelfalltätigkeit kann (und will) dieser Beitrag natürlich nicht ersetzen.

Abschließend darf ich Sie vorsorglich freundlich auf die kostenfreie Nachfragemöglichkeit hinweisen. 




Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz

ANTWORT VON

(140)

Oppenhoffallee 101
52066 Aachen
Tel: 0241505592
Tel: 0241543324
Web: https://www.momm-und-huppertz.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht, Ordnungswidrigkeiten
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Dr. Ahmadi antwortet zeitnah und sehr ausführlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Frage um 21:36 Uhr gestellt, um 22:00 ausführliche Antwort erhalten, eine Rückfrage war nicht erforderlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Die Antwort war kompetent und ging gut auf meine Frage ein. Ich war zufrieden. ...
FRAGESTELLER