Sehr geehrter Fragesteller,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte. Beachten Sie bitte, dass die von mir erteilte rechtliche Auskunft ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben basiert. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Vorab grundsätzlich:
Gemäß Nr. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vodafone D2 gilt für Verträge eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, die sich um jeweils 1 Jahr verlängert, sofern nicht rechtzeitig 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt wird. Grundsätzlich gibt es daher keine Möglichkeit, durch einseitige Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit einen Vertrag zu beenden und einen neuen abzuschließen (bzw. den Vertrag durch einen anderen zu ersetzen).
Der von Ihnen geschilderte Ablauf klingt jedoch nach dem Wunsch einer Vertragsänderung während der laufenden Vertragslaufzeit. Tarifwechsel in einen höheren Tarif sind dabei normalerweise jederzeit möglich, in einen niedrigeren Tarif nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. erst nach einer bestimmten Laufzeit.
Ob hier ein Tarifwechsel oder der Neuabschluss eines Vertrages vorgenommen wurde, lässt sich ohne Prüfung der Unterlagen nicht sagen. Sofern Neuverträge geschlossen wurden (dafür spricht die Aussage, dass sich die Anzahl der Verträge verdoppelt habe), wird es in der Tat so sein, dass sämtliche Verträge nebeneinander laufen - die Altverträge zumindest noch bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin (bitte unbedingt die Kündigungsfristen beachten). Anders könnte es nur dann sein, wenn Sie ggf. durch Zeugen beweisen können, dass etwas anderes abgesprochen war, da die Beweispflicht für die Absprache, dass die alten Verträge aufgehoben und durch günstigere neue Verträge ersetzt werden sollten, bei Ihnen liegt. Sofern Sie alleine mit dem Berater verhandelt haben, steht im Zweifel Aussage gegen Aussage, was zu Ihren Lasten gehen würde. Als Argument auf Ihrer Seite könnte sicher auch anzuführen sein, dass kein nachvollziehbarer Grund ersichtlich ist, wieso sie dieselben Verträge zwei mal abschließen sollten.
Zu beachten ist jedoch, dass Sie die höheren Beträge nach Ihren Informationen schon mehrere Monate ohne Widerspruch gezahlt habe. Daher besteht hier neben der Beweisfrage das zusätzliche Risiko eines konkludenten (stillschweigenden) Einverständnisses. Sprich: dadurch, dass Sie die monatlichen Beträge stets gezahlt haben, haben sie - aus Sicht eines objektiven Betrachters - den Eindruck erweckt, dass sie mit der Vertragssituation einverstanden sind.
Im Ergebnis halte ich Ihre Aussichten, vor Ablauf der Kündigungsfrist aus den Altverträgen herauszukommen, daher leider für nicht sehr hoch. Dennoch rate ich Ihnen, der Kundenbetreuung den Sachverhalt schriftlich ggf. unter Angabe von Zeugen beim Beratungsgespräch zu schildern. Gerade bei langjährigen Bestandskunden sind die Telekommunikationsanbieter häufig zu einer Einigung bereit. Evtl. kann man auf diese Art zumindest erreichen, dass die laufenden Altverträge auf einen niedriger dotierten Tarif heruntergestuft werden, sich die monatliche Belastung also reduziert.
Sofern Sie Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit Vodafone wünschen, steht Ihnen meine Kanzlei hierfür gerne zur Verfügung.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine günstigere Auskunft geben konnte. Sofern Rückfragen bestehen, können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen. Bitte bewerten Sie auch die Antwort, um den Service weiter transparent zu gestalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Cornelia Klüting
Rechtsanwältin
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