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Habe ich Anspruch darauf, dass von mir selbst verfasste Bewertungen gelöscht werden?

12. Juli 2024 19:38 |
Preis: 40,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe auf einem anonymen Bewertungsportal in den letzten Jahren mehrere Bewertungen geschrieben, die ich gerne wieder löschen würde. Das Portal bietet aber keine Editier- oder Löschfunktion an. Habe ich einen Anspruch darauf, dass der Betreiber die Bewertungen löscht?

Hintergrund: Ich möchte ein Buch veröffentlichen, das kritisch über die bewerteten Dienstleistungen berichtet, ohne dass die kritisierten Dienstleister zugeordnet werden können. Wenn die Bewertungen aber stehen bleiben, könnte man anhand der sehr charakteristischen Sachlage erkennen, dass diese Bewertungen von mir sind, und zuordnen, welcher Dienstleister an welcher Stelle des Buches beschrieben ist, sodass sich die jeweiligen Dienstleister verunglimpft fühlen und Beweise für meine Darstellungen einfordern könnten. Auch bemüht sich mein Buch um Sachlichkeit, sodass mir die damals verfassten Bewertungen z.T. zu emotional sind.

12. Juli 2024 | 20:09

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Ob ein Anspruch auf die Löschung besteht hängt auch davon ab welchen Inhalt die Bewertungen haben und welche Bedeutung die Löschung für die Wahrung Ihrer Persönlichkeitsrechte hat. Außerdem kommt es auch auf die Nutzungsbedingungen des Portals an.

Grundsätzlich wäre meine Empfehlung, dass Sie zunächst einmal auf die Plattform zugehen und um eine Löschung bitten. Insbesondere, wenn die Bewertungen bereits mehrere Jahre alt sind kann das durchaus von Erfolg gekrönt sein. Man könnte überlegen, dass man sich dabei auf Art. 17 DSGVO stützt oder auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Ebenso kommt in Betracht, dass Sie als Urheber der Texte das Recht zur Nutzung entziehen. Ich würde es aber in der Tat erst einmal ganz formlos und unjuristisch versuchen. Wenn das nicht erfolgreich ist, dann sollte man sich die Bewertungen ansehen und dann ganz gezielt für die einzelnen Bewertungen eine juristische Argumentation für die Löschung erarbeiten.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

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