Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie sich auf Tatsachen stützen, die Sie in dieser Form erlebt haben, ist die Bewertung,welche auch nicht übermäßig schlecht ist, völlig in Ordnung und ist gedeckt von der Meinungsfreiheit.
Dass dies der Arzt anders sieht, kann gut sein, allerdings ist es gerade Sinn und Zweck einer Bewertung, dass hierbei ehrliche Meinungen gebildet werden dürfen und nicht nur solche unter die Meinungsfreiheit passen, die äußerst positiv sind.
Dieses Forum ist das beste Beispiel, dass es auch zu unterschiedlichen Bewertungen unterschiedlicher Anwälte und in Bezug auf spezielle Fragen verschiedene Auffassungen geben kann. Ärzte haben hierbei keinen Sonderstatus, sondern müssen sich ebenfalls der Meinung und Bewertung der Patienten stellen.
Insbesondere haben Sie auch keine Rechte verletzt oder über das normale Maß hinaus eine diffamierende Bewertung abgegeben. Ihre Stellungnahme liegt daher im rechtlich zulässigen Bereich.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt