Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfage(n), die ich wie folgt beantworte:
Sie sollten die Miete mindern, da ja der Gutachter bereits festgestellt hat, dass die Schimmelursache höchstwahrscheinlich in eine Kältebrücke wegen mangelhafter Außenisolierung zu suchen ist. Soweit der Schimmel nur in einem der Räume sich ausbreitet schätze ich, dass 10 % der Bruttomiete ( also inklusive Nebenkosten ) als Minderungsbetrag angemessen sein sollten. Vor der Durchführung der Minderung sollten Sie die Vermieterin nochmals auf die bestehenden Mängel hinweisen und unter Fristsetzung zur Behebung derselben auffordern.
Sollte die Vermieterin weiter die Ursache des Schimmels bestreiten und Ihnen anlasten, so wäre die Ursache ggf. durch die Beauftragung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen zu klären. In diesem Punkt müssen Sie mit einem Prozess - und Kostenrisiko rechnen.
Im Übrigen sehe ich derzeit keine Anspruchsgrundlage der Vemieterin, woraus sie von Ihnen die Bezahlung des Gutachtens verlangen könnte.
Zur angedrohten Mieterhöhung darf ich noch folgendes anmerken:
Die Nichtbezahlung des angeblichen Gutachtens ist kein Mieterhöhungsgrund. Wie eine Mieterhöhung rechtmässig durchgeführt wird, ergibt sich aus dem Gesetz. Sollten Sie eine Mieterhöhung tatsächlich erhalten oder der Streit wegen des Schimmels nicht einvernehmlich gelöst werden, so rate ich Ihnen dringend sich um anwaltschaftliche Vertretung in der Angelegenheit zu bemühen. Ein beauftragter Rechtsanwalt wird insbesondere nach Vorlage einer Mieterhöhung diese auf ihre Rechtmässigkeit überprüfen und ggf. unter Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Fristen Widerspruch gegen eine Mieterhöhung für Sie einlegen. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kohberger
Rechtsanwalt
Vielen Dank,
ich werde mir auf alle Fälle eine neue Wohnung suchen.
Es besteht also keine Rechtsgrundlage von Ihr mir die Kosten anzulasten obwohl sie behauptet, daß sie sich deshalb erkundigt hat.
MfG und Vielen Dank
Vielen Dank für die Nachfrage,
die ich wie folgt beantworte:
Sie haben den Gutachter nicht beauftragt. Sie haben allenfalls den Mangel an der Wohnung angezeigt. Hierzu waren Sie sogar rechtlich verpflichtet. Damit besteht ein Vertragsverhältnis nur zwischen Vermieter und Gutachter. Folglich muss in diesem Verhältnis auch abgerechnet werden.
Die Kosten fürs Gutachten können nicht umgelegt werden, zumal nach Aussage des Gutachters die Ursache des Schimmels wohl auf mangelhafte Bausubstanz zurückzuführen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kohberger
Rechtsanwalt