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Gütertrennung; Zugewinn

| 23. Oktober 2006 16:22 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Manfred Kaussen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mann und ich haben vor unserer Heirat Gütertrennung vereinbart.
Vor 8 Jahren haben wir ein Haus gekauft (Vollfinanzierung) für das wir beide zu je 50 % im Grundbuch eingetragen sind. Die Zahlung der Hypotheken wird seit damals von mir vorgenommen, da mein Mann selbständig ist aber bisher kein Einkommen hat. Auch für alle anderen Kosten wie z.B. Lebensversicherungen etc. komme ich auf. Die eigentliche Tilgung der Schulden für das Haus ist aktuell noch gering.
Mein Mann hat zur Finanzierung seines Geschäftes Schulden in wesentlicher Höhe gemacht.
Ich habe hierzu folgende Fragen:

1. Inwieweit haftet mein Mann vor dem Hintergrund des Zugewinnes mit seinem Hausanteil auch wenn er nicht zur Tilgung beigetragen hat?
2. Können wir das Haus zum jetzigen Zeitpunkt auf meinem Namen umschreiben lassen auch wenn meinem Mann eventuell eine Insolvenz drohen könnte?
3. Gibt es einen Richtwert der Kosten für die Änderung im Grundbuch incl. Notarkosten?

Mir ist klar, dass ich wahrscheinlich an einem persönlichen Gespräch mit einem Anwalt oder Notar nicht vorbeikomme aber vielleicht kann ich eine erste grobe Enschätzung auf diesem Weg erhalten.

Mit freundlichen Grüßen


Sehr geehrte Ratsuchende,

da Sie im Ehestand der Gütertrennung leben, gilt folgendes:

Bereits für die Zeit der Ehe bleiben die Vermögen beider Eheleute getrennt, jeder Ehepartner kümmert sich um seinen Teil. Im Falle der Scheidung findet kein Ausgleich des währende der Ehe angehäuften Vermögens statt. Auch im Falle der Scheidung bleiben die Vermögen also getrennt. Gemeinsame Besitztümer (z.B. Fernseher, Möbel, Wertgegenstände) werden behandelt, wie es bei "normalen" Miteigentümern der Fall wäre. Der Eigentümer, der die Sache im Endeffekt bei einer Trennung behält, hat dem anderen einen Ausgleich in Geld zu zahlen. Dieser ist abhängig von der Gewichtung der Eigentumsstellung, die bei der Ehe meist Hälfte/Hälfte ist.

Unabhängig davon, wer von Ihnen die Tilgung des Hauskredites übernommen hat, ist Ihr Mann zur Hälfte Miteigentümer des Hauses. Auf dieses Miteigentum kann er sich jederzeit berufen. Das allein Sie die Tilgung vorgenommen haben, betrifft nur das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Mann, interessiert nach Außen also nicht. Selbstverständlich ist der Wert des Hauseigentums um die noch bestehenden Verbindlichkeiten gemindert.

Eine "Umschreibung" - also entgeltliche oder unentgeldliche Übertragung des Eigentums des Hauses - ist jederzeit möglich. Im Fall der Insolvenz Ihres Mannes kommt dann jedoch bis zu 10 Jahre nach der Umschreibung die Anfechtung der Übertragung durch die Gläubiger in Betracht.

Die Höhe der Notarkosten richtet sich ausschließlich nach dem Wert des Geschäftes, hier also des Hauses, und ist in der Kostenordnung geregelt. Da ich den zugrundelegenden Wert nicht kenne, kann ich leider keine überschlägige Berechnung vornehmen. Ggf. sollten Sie insoweit die Nachfragefunktion nutzen und Ihre Angaben konkretisieren.

Mit freundlichem Gruß

Kaussen
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 23. Oktober 2006 | 17:24

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Wert des Hauses betrug vor 8 Jahren rd. 200.000 €.

Könnten Sie mir hierzu die ca. Notarkosten angeben und entstehen noch weitere Kosten z.B. wg. Grundbucheintragung.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Oktober 2006 | 19:16

Der Gegenstandswert liegt danach bei ca. 100.000 €, da lediglich die ideelle Eigentumshälfte Ihres Mannes zu übertragen ist. Bei dieser Übertragung fallen Ihnen dann folgende Gerichts- und Notarkosten an:

Umschreibung Eigentümer im Grundbuch (Grundbuchamt) 414,00 €,
Notarieller Kaufvertrag (Notar) 414,00 €,
Gebühr für die Abwicklung (Notar) 103,50 €,
Vollzug des Geschäftes (Notar) 51,75 €,
Abwicklung über Notaranderkonto (Notar) 325,00 € (nur falls erforderlich),
Mehrwertsteuer (Notar) 91,08 €,
Gesamtbetrag inkl. MwSt. 1.399,33.

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