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Gütertrennung

25. April 2006 12:12 |
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Familienrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir sind seit 14 Jahren verheiratet und haben 2 Kinder.
Mein Mann hat bis 2004 eine Firma gehabt und sich mit dieser hoch verschuldet, ich selbst hatte mit der Firma nie was zu tun und habe auch nie etwas unterschrieben.
Mein Mann muß jetzt diese Schulden mühevoll abzahlen. Ich möchte mich nun absichern mit einer Gütertrennung. Ich habe kein großes Vermögen in dem Sinne, es geht eher darum, das mir niemand mein Auto nehmen kann, gewisse Möbel und niemand an mein Gehalt kann.
Was kann ich tun?

Sehr geehrte Rechtssuchende,
sehr geehrter Rechtssuchender,

ich bedanke mich für Ihr Interesse an der Online-Rechtsberatung.
Auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich als Fachanwältin für Familienrecht Ihre Rechtsanfrage wie folgt:

1. Grundsätzlich haften Sie nicht für die Schulden Ihres Ehemannes, wenn Sie für diese nicht mitunterschrieben haben.

2. Das Problem stellt sich, wie Sie schon richtig festgestellt haben, bei der Frage von Pfändungen der Gläubiger in das Vermögen Ihres Ehemannes. Sie sollten in jedem Fall ein Vermögensverzeichnis erstellen, dass die Gegenstände, die Ihnen gehören, auch Ihnen zuweist. Ansonsten gibt es Beweisprobleme bei möglichen Pfändungen. Auch sollten Sie zukünftig Quittungen oder ähnliches aufbewahren, aus denen zumindest ein Indiz hervorgeht, dass Sie die Sachen gekauft haben.

3. Güterternnung wäre zu empfehlen, wenn Ihr Ehemann sowieso keinen Zugewinn erwirtschaftet hat, dies aber auf Ihrer Seite der Fall ist.
In diesem Zusammenhang sollte auch das Vermögensverzeichnis erstellt werden und eine Eintragung im Güterrechtsregister erfolgen.
Die Gütertrennung muss notariell erfolgen. Ein entsprechender Vertrag kann gerne von mir im Rahmen einer Beauftragung formuliert werden.

Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Anfrage behilflich sein zu können. Für die Wahrnehmung Ihrer speziellen Interessen stehe ich Ihne gerne zur Verfügung. Dies ist auch von Heidelberg aus auf die Entfernung zu Ihnen möglich und grundsätzlich kein Problem.
Gerne nutzen Sie auch unsere Online-Rechtsberatung über unsere Internetseite www.Fachanwalt-Heidelberg.de oder rufen Sie uns einfach an.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Hülsemann
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Bankkauffrau


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Rückfrage vom Fragesteller 25. April 2006 | 13:11

Danke für die schnelle Antwort.
Wir haben beide kein Vermögen ( kein Haus, kein Eigentum, keine Ersparnisse), nur ein Haufen Schulden, das einzige was ich habe ist mein Gehalt, mein Auto und ein paar Möbelstücke. Soweit ich Sie verstanden habe reicht dann ein Vermögensverzeichniss, bezieht dieses aber auch mein Gehalt ein im Falle einer Pfändung?
Wenn ein Vermögensverzeichniss ausreicht, wie kann ich dieses erstellen, von wem wird es beglaubigt und wie teuer ist das?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Mai 2006 | 16:56

Ich würde Ihnen zur Vereinbarung von Gütertrennung raten.
Ihr Gehalt kann nicht direkt gepfändet werden.
Wenden Sie sich an einen Notar, der kann Sie auch über die Kosten aufklären.

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