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Gültigkeit von Bankvollmachten

| 3. August 2007 16:51 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,
ich bin laut Testament eines Erblassers einer von zwei Erben. Beide Erben haben eine Einzel-Bankvollmacht für alle Konten. Kann einer alleine alle Konten auflösen und die Guthaben für sich beanspruchen? Geht es dabei nach dem Motto: Wer zuerst kommt mahlt zuerst?
Freundliche Grüße

3. August 2007 | 17:01

Antwort

von


(141)
Muldestr. 19
51371 Leverkusen
Tel: 0214 / 2061697
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Reinhard-Schweizer-__l103443.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

nein, das Motto „Wer zuerst kommt, mahl zuerst“ findet im Erbrecht KEINE Anwendung.
Die Guthaben der einzelnen Konten gehören zum Nachlass und sind dementsprechend auf die beiden Erben gleichmäßig aufzuteilen.

Mit besten Grüßen

Rechtsanwalt
Reinhard Schweizer
Dipl.-Finanzwirt


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Vielen Dank, die Antwort hat mir sehr geholfen, da der 2. Erbe nach diesem Motto "ich bin schneller" gehandelt hat und offensichtlich auch noch "Schützenhilfe" von der kontoführenden Bank erhalten hat!

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Vielen Dank, die Antwort hat mir sehr geholfen, da der 2. Erbe nach diesem Motto "ich bin schneller" gehandelt hat und offensichtlich auch noch "Schützenhilfe" von der kontoführenden Bank erhalten hat!


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(141)

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