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Grundstücksverkauf mit altem Haus

| 24. Oktober 2023 15:10 |
Preis: 66,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir möchten ein Grundstück verkaufen, auf dem dzt. Noch ein Einfamilienhaus mit Garagen steht. Der potenzielle Käufer will den „ALTBAU" abreißen und durch kompletten Neubau ersetzen.
Der Käufer wird nicht ins Bestandsgebäude einziehen.
Dies wird auch ausdrücklich im Notarvertrag festgehalten.
Ist für diesen Verkauf ein Energiebedarfsausweis nach GEG nötig?

24. Oktober 2023 | 15:45

Antwort

von


(1656)
Bertha-von-Suttner-Straße 9
37085 Göttingen
Tel: 0551 70728-16
Web: https://rkm-goettingen.de/gero-geisslreiter-verwaltungsrecht
E-Mail:
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (§ 80 Abs. 3 GEG) ist grundsätzlich bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes ein Energieausweis vorzulegen. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Eine dieser Ausnahmen betrifft Gebäude, die vor dem geplanten Abriss stehen. Wenn also im Kaufvertrag ausdrücklich festgehalten wird, dass das bestehende Gebäude abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird, ist kein Energieausweis erforderlich. Es ist jedoch wichtig, dass dies eindeutig im Vertrag vermerkt ist, um möglichen rechtlichen Schwierigkeiten vorzubeugen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Bewertung des Fragestellers 26. Oktober 2023 | 06:35

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 26. Oktober 2023
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37085 Göttingen
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Öffentliches Baurecht, Erbrecht, Ausländerrecht, Fachanwalt Verwaltungsrecht