Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Bestandschutz gibt es für alle Bauobjekte, die zu irgendeiner Zeit rechtmäßig waren. Auch heutzutage ist es möglich, solche Schuppe bis 30 qm³ baugenehmigungsfrei in meisten Bundesländern zu bauen. Man muss aber immer diese Abstandsfläche zu dem Nachbarn einhalten. Bei Ihnen ist diese Nichteinhaltung von Abstandsflächen gegenseitig, da sich auch Ihr Haus an der Grenze befindet bzw. nur 83 cm von dem Schuppen entfernt ist und die Abstandsflächen sich auf Ihrem Grundstück befinden müssen. Sie haben deswegen auch Probleme, eine Baugenehmigung zu bekommen. Selbst wenn sein Schuppen abgerissen worden wäre, so heißt das nicht, dass Sie jetzt ein anderes Haus an der Stelle des Althauses ein neues errichten dürften. Das alte aus genießt zwar Bestandschutz, ein neues können Sie an der Stelle nicht bauen.
Ob der Bau des Schuppens zu irgendeiner Zeit rechtmäßig war, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Das Bauamt kann das aber machen. Sie können bei der Bauaufsichtsbehörde beantragen, dass der Schuppen niedergerissen wird, weil dieser zu nah an Ihrem Haus liegt unter Behauptung der vermuteten Tatsachen, dass der Bau niemals rechtmäßig war. Das kann aber auch der Nachbar von Ihrem Haus behaupten. Ich zweifele, dass das zu dem Ergebnis führen wird, dass Sie dort bauen dürfen oder der Schuppen niedergerissen wird.
Wenn Sie ein Haus erst 2010 gekauft haben, haben Sie natürlich auch die Bauverhältnisse gekannt. Wenn jetzt ein Nachbar ein Teil seines Grundstücks nicht verkaufen will, so können Sie dagegen nichts unternehmen.
Wenn Sie kein Bauland kaufen bzw. ein Grundstück ohne Baugenehmigung sind solche Probleme vorprogrammiert. Sie können jetzt, zwei Jahre nach dem Kauf des Grundstücks wenig an den Verhältnissen, die da 50 Jahre geherrscht haben, ändern. Sie können zwar Anträge bei dem Bauamt anbringen. Das Recht auf Bauen ergibt sich aber aus dem Eigentumsrecht. Dieses hat aber der Nachbar. Daher würde ich Aussichten auf Erfolg in diesen Sache als sehr niedrig einschätzen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage ermöglicht zu haben. Diese Beratung kann nicht eine mündliche Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
MIt freundlichen Grüßen
Edin Koca
Rechtsanwalt
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