Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie müssen die Hecke gemäß § 910 BGB
bis auf die Grenze zurückschneiden, wenn der Nachbar das von Ihnen verlangt. Tun Sie es trotz Fristsetzung nicht, kann der Nachbar die überhängenden Zweige gemäß § 910 BGB
bis zur Grenze von seinen Ziegen fressen lassen.
Alle auf Ihrer Seite befindlichen Teile dürfen aber weder der Nachbar noch seine Ziegen anrühren.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
02.06.2019 | 21:23
Sehr geehrte Damen und Herren
Wieviel Zeit ist angemessen zum schneiden der Hecke, darf das im Sommer gemacht werden?
Mit freundlichen Grüßen
Danke für die schnelle und gute Beratung
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
02.06.2019 | 21:30
Sehr geehrter Ratsuchender,
das hängt von der Länge und Größe der Hecke ab. Generell sind aber zwei Wochen, zumindest aber zwei Wochenenden, eine angemessene Zeit. Ob das auch im Sommer gemacht werden kann, hängt von der Satzung Ihrer Gemeinde ab, da legt jede Gemeinde andere Regeln, teilweise auch jeweils unterschiedlich für einzelne Pflanzenarten, fest.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt