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Grundsicherung und Erwerber von Eigentumswohnung

| 27. August 2018 09:35 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.

Hallo, es geht darum ich bekomme Erwerbsminderungsrente meinen Mann Grundsicherung,ich möchte eine Eigentumswohnung erwerber durch ein Darhlen zur Eigennutzung für uns beide (63 qm ) . Meine Frage : bekommt mein Mann weiterhin Grundsicherung ?

Ich bedanke mich für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Diese Frage ist nicht ganz einfach, denn das Problem ist, dass der Darlehenszufluss bei Ihnen auf einem Gemeinschaftskonto bewirken kann, dass das Sozialamt dies als Mittelzufluss wertet und entsprechend anrechnet.

Allerdings könnte man mit § 90 Abs. 2 N.8 SGB XII argumentieren:

"eines angemessenen Hausgrundstücks, das von der nachfragenden Person oder einer anderen in den § 19 Abs. 1 bis 3 genannten Person allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt wird ".

Allerdings ist ein Darlehen kein Vermögen, so dass der Ärger vorprogrammiert ist.

Ich würde daher empfehlen, dass Sie im Grundbuch alleine eingetragen werden und Ihr Mann ein Wohnrecht erhält und das das Darlehen direkt an den Verkäufer gezahlt wird.

Bei dieser Konstellation erhält er weiterhin Grundsicherung, da er auch nicht Eigentümer des Hauses wird.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 29. August 2018 | 11:53

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