Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt nach Ihren Angaben und Einsatzes beantworten möchte:
Da das Grundstück nunmehr auf Ihren Namen umgeschrieben werden soll, kommt der Abschluss eines Kaufvertrages in Betracht.
Der Kaufpreis liegt hier in der Übernahme der hälftigen Kreditverbindlichkeiten Ihrer Partnerin.
Dieser Kaufvertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung; eine reine Verzichtserklärung Ihrer Partnerin würde insoweit alleine nicht ausreichen.
Die Umschreibung des Grundstücks auf Ihren Namen unterliegt der Grunderwerbsteuer, denn steuerbefreit ist gem. § 3 Nr. 4 GrEStG nur der Grundstückserwerb durch den Ehegatten des Veräußerers.
Die Steuer in Höhe von 3,5 % bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung, hier also nach dem Wert der Umfinanzierung.
Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass Sie beim Erwerb schon einmal Grunderwerbsteuer entrichtet haben, da es sich bei der Grundstücksumschreibung nunmehr um einen neuen Besteuerungstatbestand handelt.
Die Kosten für die Leistungen des Notars und für das Grundbuchamt sind gesetzlich festgelegt. Hier können Sie erfahrungsgemäß ca. 1,6 % des Umschreibungswertes einkalkulieren.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich
mit besten Grüßen
RA, Dipl.-Fw. Schweizer
E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Schweizer
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