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Gründung mit Gründungsdarlehen gescheitert. Rückzahlung Darlehen GbR

20. August 2019 13:29 |
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Kredite


Beantwortet von


10:27

Guten Tag,

ich stecke aktuell ziemlich in der Klemme. 2015 hatte ich und ein Freund einen Online Handel als unser erstes Unternehmen über eine GbR mit einem Darlehen der VB i.H.v. 30.000€ gegründet und aufgebaut. Ein Dispo von 15.000€ wurde ebenfalls gewährt. Da wir keine Sicherheiten vorweisen konnten, sondern lediglich unseren Businessplan, haben wir das Darlehen aufgrund einer Bürgschaft der Hausversicherung RuV bekommen.

Die aktuelle Situation ist die, dass wir den Shop nach 2 Jahren aus rentabilitäts Gründen schließen mussten. Da wir keine Sicherheiten vorweisen konnten, sondern lediglich unseren Businessplan, haben wir das Darlehen aufgrund einer Bürgschaft der Hausversicherung RuV bekommen.

Zu Beginn konnten wir den monatlichen Tilgungsbetrag von 330€ für das Darlehen plus monatlich knapp 200€ für die Zinsen auf den 15.000€ Dispo zahlen, nachdem aber von meinem ehemaligen Geschäftspartner die Zahlungen ausgeblieben sind musste ich diese für einige Monate alleine tragen.
Nun ist meine finanzielle Situation als mittlerweile wieder Student auch nicht mehr die beste und von meiner Seite bleibt die Zahlung aktuell auch aus.

Ich habe meinem Bankberater die Situation geschildert und ihn darum gebeten den offenen Dispo in das Darlehen mit aufzunehmen, sodass sich die sehr hohe Zinszahlung des Dispos verringert. Der Zins für den Dispo liegt bei knapp 13% und der für das Darlehen 3%. Zum aktuellen Zeitpunkt werden Monat für Monat von dem Girokonto (Dispo) 330€ auf das Darlehenskonto gebucht. Sodass das Giro ( Dispokonto) mittlerweile bei -18.600€ steht, also 3.600€ über dem Gewährten Dispo Betrag (Ist das überhaupt möglich?) Das Darlehenkonto steht jetzt bei 23.000€ also 7.000€ wurden schon getilgt.

Das größte Problem ist aber, dass sich jeden Monat der Dispo um 330€ plus Zinsen von mittlerweile über 200€ erhöht zudem kommt, dass uns sein dem die 15.000€ Dispo überschritten wurden eine 19% Umsatzsteuer auf die Zinsen des Dispos berechnet wird. Das sind gute 40€ jeden Monat nochmal dazu.

Ich kann einfach nicht verstehen, dass wir so im Stich gelassen werden von der Bank und ich weiß nicht was ich machen soll in dieser Situation. Meinem Berater habe ich gesagt wenn es möglich ist, den Dispo umzuschulden und eine fixe monatliche Rate mit einem humanen Zins zu vereinbaren, werde ich und mein ehemaliger Geschäftspartner es hinbekommen die Zahlungen zu leisten, aber der vorschlag wurde folgendermaßen abgelehnt:

"es gibt seit Gestern Neuigkeiten, die RuV wird die Bürgschaften nicht übertragen.

Wir werden unsere Sicherheitenposition nicht aufgeben und von daher die Bürgschaften vermutlich auch beanspruchen.

Ich empfehle Ihnen mit einer anderen Bank zu sprechen. "

Aktuell bin ich wie beschrieben noch Student ohne festes Einkommen, ich habe bereits über eine Privatinsolvenz nachgedacht. Mein ehemaliger Geschäftspartner hat mittlerweile ein geregeltes Einkommen, ist aber höchst unzuverlässig.

Meine Frage an sie als Experten, was sollte ich tun? Für mich wäre eine Ideale Lösung wenn wir die 330€ monatlich Tilgen und den Dispokredit dort mit aufzunehmen. Das wäre eine Lösung die für beide Seiten am besten wäre. Ich habe aber das Gefühl, dass die VB uns als Gründer erst einmal richtig ausnehmen möchte.

Vielen Dank für jede Hilfe.

20. August 2019 | 14:12

Antwort

von


(171)
Trostbrücke 1
20457 Hamburg
Tel: 040/80 80 65 200
Web: https://www.insolvenz.hamburg
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen mit hinreichender Tiefe beantworten. Das wird nicht innerhalb der vom System vorgegebenen 2 Stunden erfolgen können.

Ich werde daher meine Antwort hier als Nachtrag innerhalb der kommenden 24 Stunden einstellen. Ich glaube, dass Ihnen damit besser gedient ist, als mit einem Schnellschuß.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Rückfrage vom Fragesteller 22. August 2019 | 19:16

Guten Tag Herr Pieperjohanns,

konnten Sie mittlerweile rausfinden, wie Sie mir in diesem Fall weiter helfen können?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. August 2019 | 10:27

Sehr geehrter Kunde,

zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und die Geduld bedanken.

Zur Sache:
Ich verstehe die derzeitige Lage so, dass Sie und Ihr Compagnon als sogenannte Gesamtschuldner gegenüber der V-Bank für den Gründerkredit und den Dispositionskredit haften. Dies bedeutet, die Bank kann sich aussuchen, wen von beiden sie in Anspruch nimmt und in welcher Höhe, jedoch insgesamt nur einmal auf die volle Summe.

Die Verträge zwischen Ihnen und der V-Bank sehen eine Bürgschaft der R und V vor, die Sie bekommen haben. Diese dürfte nach meinem Verständnis aber nur den Gründerkredit abdecken und ggf. die Rahmensumme des Dispo. Die bereits erfolgte Überziehung dürfte nicht gedeckt sein.

Exkurs:
Ja, es ist vollkommen zulässig, dass die Bank auf Grund des Dispovertrages eine geduldete Überziehung auflaufen lässt. Dies ist in den AGB-Banken/-Sparkassen bzw. in den einzelnen Verträgen jeweils geregelt. Wie Sie richtig feststellen, laufen damit massive Zinsbeträge auf.
Wirtschaftlich sinnvoll wäre tatsächlich eine Umschuldung. Diese können Sie aber von der V-Bank nicht verlangen. Diese bewegt sich in den vertraglich festgelegten Regeln und diese dürften keine Vorschrift für eine Umschuldungspflicht beinhalten. Daher auch die Reaktion des Bankmitarbeiters.

Die RundV-Versicherung als Bürge wird bei weiterer Nichtzahlung durch die V-Bank in Anspruch genommen werden. Dann ist die RundV Ihr Gläubiger und Sie können und müssen mit der Versicherung reden.

Dass Ihr Compagnon nicht zuverlässig ist, ist äußerst unangenehm. Denn Sie können weder die Bank noch den Bürgen zwingen nur bei ihm oder immer bei Ihnen und ihm gleich einzufordern. Das ist Folge der gesamtschuldnerischen Haftung.

Sie können, dann wenn Sie in voller Höhe in Anspruch genommen wurden wiederum einen Innenausgleichsanspruch gegen ihren Partner geltend machen und einklagen. Das fordert aber einen längeren Atem und führt zu Kosten, die ihr Partner vielleicht nicht tragen kann.

Insgesamt würde ich strategisch gesehen zunächst versuchen, die offene Summe durch eine sichere Umschuldung neu zu finanzieren. Dann können Sie auch versuchen, die Bank dazu zu bewegen, im Wege des Vergleichs auf den auf Ihren Partner entfallenden teil zu verzichten und nur dort geltend zu machen (das ist unwahrscheinlich, aber einen Versuch wert). Wenn alle Stricke reißen können Sie tatsächlich die Entschuldung mit einem Insolvenzverfahren anstreben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen, einen Überblick zu bekommen. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich gerne an.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

Pieperjohanns

ANTWORT VON

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