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Gründung einer Unternehmens

| 10. Juni 2013 14:26 |
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Gesellschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Kollegin und ich möchten ab dem 1.8.2013 eine Personalberatung (mit Coaching) im Bereich Textil gründen.
Soweit ich mich sachkundig gemacht habe - wäre die GbR am Anfang die beste Lösung für uns.

Hinzu kommt, das noch 1 weitere Person mit uns arbeiten, aber nicht Bestandteil der GbR sein möchte. Er möchte als Einzelunternehmer arbeiten und dennoch würde er gerne auch mit unserm Namen nach außen hin auftreten bzw auch auf unserer Homepage genannt werden.


Ich würde jetzt zum einen wissen, ob die GbR wirklich die beste Form darstellt und ob der Kollegen auch als Einzelunternehmer unter unserm Namen nach außenhin auftreten darf.

Vielen Dank vorab!
MfG P.Hübsch

10. Juni 2013 | 14:52

Antwort

von


(834)
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:

Vorab:

Ob eine GbR hier tatsächliche die beste Gesellschaftsform wäre, kann aus der Ferne im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis des vollständigen Sachverhalts und insbesondere Ihrer individuellen Wünsche und Vorstellungen nicht abschließend beantwortet werden.

Eine GbR hat Vorteile, aber auch Nachteile.

Vorteile wären zum Beispiel, dass die GbR mit relativ wenig Aufwand gegründet werden kann. Beispielsweise ist lediglich eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt sowie Finanzamt erforderlich, es muss rein rechtlich noch nicht einmal ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag vorliegen ( obwohl ich das dringend empfehlen würde).

Bei einer UG oder GmbH zum Beispiel hätten sie wesentlich höhere Gründungskosten, da Sie hier auch einen Notar einschalten müssten und zum Beispiel bei der GmbH einen recht hohen Betrag als so genanntes Stammkapital entweder aus Geldmitteln oder aus Sachmitteln aufbringen müssten.

Außerdem dauert bei einer UG, GmbH oder Ltd. die Gründung an sich wesentlich länger.

Es wäre also kostspieliger und arbeitsaufwändiger.

Die eben genannten Gesellschaftsformen haben aber gegenüber der GbR einen deutlichen Vorteil und zwar die Haftungsbegrenzung. Bei der GbR haftet grundsätzlich jeder für die Schulden der Gesellschaft. Wenn also die Gesellschaft Schulden hat, kann jeder der Gesellschafter hierfür in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Der in Anspruch genommene Gesellschafter kann sich zwar bei den anderen Gesellschaftern anteilig die Kosten wiederholen. Wenn es dort aber nichts zu holen gibt im Einzelfall, würde der in Anspruch genommene Gesellschafter auf den Kosten sitzen bleiben.

Dieses ist ein erhebliches Risiko. Sofern es also finanziell machbar ist, würde ich persönlich eher zu einer GmbH oder zumindest UG raten.

Es kommen aber auch noch steuerliche Aspekte hinzu, weil bei einer GmbH oder UG unter Umständen auch Körperschaftsteuer anfällt, was bei der GbR nicht der Fall ist. Bei der GmbH und UG gibt es aber einige günstige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die wiederum sehr vorteilhaft sein können.

Wie Sie sehen, ist die Fragestellung zu komplex, um diese abschließend im Rahmen einer Erstberatung aus der Ferne beantworten zu können.

Daher würde ich Ihnen empfehlen, einen im Gesellschaftsrecht erfahrenen Kollegen oder gegebenenfalls auch Steuerberater Ihres Vertrauens mit der abschließenden Klärung der Frage nach der perfekten Gesellschaftsform für Sie zu beauftragen.

Nun noch kurz zu Ihrer anderen Frage:

Der Kollege sollte nicht unter Ihrem Namen nach außen hin auftreten, weil sich die Gesellschaft das Verhalten/Rechtshandlungen dieses Kollegen sonst gegebenenfalls zurechnen lassen muss und umgekehrt.

Hier wäre schon eine konkrete Abgrenzung nach außen hin erforderlich, weil ( zumindest bei einer GbR) der Kollege sonst automatisch Gesellschafter werden würde.

Ich hoffe Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch viel Erfolg für Ihre Angelegenheit.


Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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