Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich Ihr Vorhaben keine sichere Lösung. Die GbR-Anteile - und damit auch eine Gewinnanspruch - sind vor einem Zugriff der Gläubiger nicht sicher. Das gemeinsame Konto sollte als Gesamthandsvermögen der GbR grundsätzlich nicht pfändbar sein, da hierzu ein Titel gegen beide Gesellschafter oder die GbR selber notwendig ist. Gleichwohl wird in der Praxis immer wieder versucht, solche Guthaben zu pfänden. Zwar würden Sie auf der Basis der aktuellen Rechtsprechung immer wieder obsiegen, falls das Konto gepfändet würde, aber hier sind ggf. praktischer Aufwand und Störungen im Geschäftsablauf denkbar.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
16. Oktober 2015 | 12:43
Vielen Dank. Gibt es eine andere Alternative?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
16. Oktober 2015 | 15:31
Sie könnten stattdessen eine intransparente Kapitalgesellschaft gründen, ggf. eine UG.