Sehr geehrter Fragender,
Rumänien gehört seit dem 1.1.2007 zur Europäischen Union.
Innerhalb der Europäischen Union gilt Freizügigkeit.
Das bedeutet, dass alle EU-Bürger ein Recht auf freie Einreise, freien Aufenthalt, freies Wohnrecht, die freie Wahl des Arbeitsplatzes haben und die Niederlassungsfreiheit besitzen.
Sie haben also das Recht, sich in einem anderen EU-Land niederzulassen, und dort eine gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche oder der freiberufliche Tätigkeit selbstständig auszuüben.
Sie können demnach selbständige Erwerbstätigkeiten aufnehmen und ausüben sowie Unternehmen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, dies gilt auch für die GbR.
Problematisch könnte nur die Reglementierung bei bestimmten Berufen sein. Hier müssen anerkannte Diplome vorliegen.
Zudem benötigen Sie, wenn Sie diese noch nicht haben, und länger als 90 Tage bleiben wollen, eine Aufenthaltserlaubnis-EG. Hierauf besteht ein Rechtsanspruch.
Allerdings sind bei Rumänien Übergangsfristen zu beachten (bis zu 7 Jahre, demnach 2013).
Zudem gibt es Einschränkungen in den Bereichen:
- Baugewerbe einschließlich verwandter Wirtschaftszweige
- Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln
- Tätigkeit von Innendekorateuren
In diesen Bereichen können die Dienstleistungen nur von Selbständigen und deren Schlüsselpersonal erbracht werden, d.h. Personen mit hohen spezifischen Qualifikationen für bestimmte Aufgaben sowie unabdingbare Kenntnisse für den Betrieb in diesen Bereichen.
Hier sollten Sie auch bei der Einstellung von Mitarbeitern sich mit der zuständigen Bundesagentur für Arbeit in Verbindung setzen.
Ansonsten gilt für alle anderen Bereiche die Dienstleistungsfreiheit auch für Rumänen.
Zudem gilt:
Wenn Sie die Freizügigkeit als Selbständiger genießen, so haben Sie diese nicht gleichzeitig als Arbeitnehmer und daher nicht zusätzlich einer abhängigen Nebenerwerbstätigkeit nachgehen.
Ich würde Ihnen raten, unbedingt juristische und auch steuerberaterliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Unsere Kanzlei bietet beides "aus einer Hand" an, sodass wir Ihnen sowohl in rechtlich als auch steuerberaterlich behilflich sein könnten.
Falls Sie noch eine Nachfrage haben, können Sie diese hier stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter