Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
1. Zunächst wäre aus meiner Sicht zu klären, welchen Aufgabenbereich die Agentur wahrnehmen soll. Handelt es sich um eine reine Personalvermittlung oder wird auch eine Art Zeitarbeit angeboten. Im zweiten Fall ist dann im jeweiligen Land eine entsprechende Genehmigung erforderlich.
2. Bei der Firmenstruktur biete sich an, dass eine Art Holding in einem Niedrigsteuerstaat errichtet wird, die dann an den jeweilig tätigen Unternehmen in den betreffenden Ländern die Anteile hält und die Verwaltung/Controlling/Marketing/EDV koordiniert und dafür eine entsprechende Vergütung erhält. Nicht zu unterschätzen sind die Gründungskosten für die jeweiligen Gesellschaften und die Ausstattung mit Eigenkapital. Allerdings bietet sich eine solche Struktur für ein späteres Franchise an.
3. Die andere Möglichkeit ist die Gründung einer Gesellschaft beispielsweise eine Limited, die dann ihrerseits Zweigniederlassungen in den jeweiligen Staaten errichtet. Hier entfallen zwar nicht die Gründungskosten für die Zweigniederlassungen, jedoch ersparen Sie sich eine Kapitalausstattung der Niederlassungen nach den jeweiligen nationalen Gesetzen.
4. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft kann innerhalb wenigen Tagen erfolgen, da hierauf spezialisierte Unternehmen Kapitalgesellschaften hierfür vorhalten.
5. Neben der Anmeldung eines Gewerbes ist auch eine Steuernummer zu beantragen.
6. Darüber hinaus sollten Sie sich erkundigen, welche Anforderung für eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist, da dies eine erfolgreiche Vermittlung voraussetzt.
7. Für die jeweiligen Gesellschaftsformen bietet sich wegen der Haftungsbeschränkung eine Kapitalgesellschaft an. In Deutschland und der Schweiz sind dies eine GmbH, in England/Wales/Irland eine Limited. Sollte ein Zugang zum Kapitalmarkt gewünscht sein, wäre an die Gründung einer Aktiengesellschaft zu denken.
8. Die Gründungskosten belaufen sich ohne Kapitalausstattung bei einer GmbH/Limited auf ca. EUR 500,-, wobei im weiteren Verlauf Kosten für die Steuerberatung, Beiträge Berufsgenossenschaften/IHK ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen. Sollte ich ein Themengebiet ausgelassen haben, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragemöglichkeit.
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
die Agentur soll ausschließlich ihren Sitz in Deutschland haben und von hier aus agieren - ohne Zweigniederlassungen. es handelt sich um eine reine Personalvermittlung.
ändert sich dann irgendwas hinsichtlich des besagten?
Für diesen Fall wäre zunächst eine Unternehmergesellschaft (UG) oder eine GmbH ausreichend. Die UG wird zunächst mit nur geringem Eigenkapital ausgestattet. Dabei ist jährlich 25 % des Gewinns in das Eigenkapital einzustellen. Bei der GmbH sind EUR 25.000,- als Einlage zu leisten.
Im weiteren ist eine Gewerbeanmeldung und die Beantragung einer Steuernummer vorzunehmen.
Die Kosten für eine UG Gründung belaufen sich auf ca. EUR 140,- und bei einer GmbH auf ca. 500,-. Hinzu kommt dann das entsprechende Eigenkapital.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Viele Grüße