Die 90jährige Mutter der Lebensgefährtin meines Vaters ist Ziel vielfältiger obskurer Personen und Organisationen wie Wunderheiler, Wahrsager usw. aus mittlerweile aller Welt geworden. Ihre Tochter pflegt sie in ihrem Hause und muss so mit ansehen, wie das Vermögen ihrer Mutter durch beträchtliche Überweisungen und Zahlungen an diese Leute geschmälert wird, sodass es über kurz oder lang zur Armut führen wird. Monatlich werden 1000 Euro und mehr von der Mutter gezahlt. Sie ist geistig und auch in mangels Widerstandsfähigkeit nicht mehr in der Lage, den Offerten dieser Halunken zu begegnen und glaubt an die haarsträubendsten Versprechungen und Weissagungen.
Auf Kritik reagiert sie aggressiv und unbelehrbar.
Ich möchte helfen und anfragen, inwieweit sie als Tochter diesem Treiben ein End ebereiten kann, bevor ihre Mutter sämtliche Vermögenswerte verliert.
Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:
Das Gesetz sieht für derartige Sachverhalte die Möglichkeit vor, dass eine rechtliche Betreuung angeordnet wird. Die Vorschriften der §§ 1896 ff. BGG regeln dazu die näheren Einzelheiten.
Es ist der Tochter zu empfehlen, dass sie den Sachverhalt dem für den Wohnort zuständigen Vormundschaftsgericht schriftlich mitteilt und sodann darum bittet, die Möglichkeit der Anordnung einer rechtlichen Betreuung zu prüfen.
Das Gericht ist dann von Amts wegen gehalten, zu überprüfen, ob der Betroffene seine persönlichen Angelegenheiten noch eigenverantwortlich regeln kann oder ob ein Bertreuer -ggf. auch lediglich für die Vermögenssorge- zu bestellen ist.
Als Betreuer kann dabei selbstverständlich auch die Tochter selbst vorgeschlagen und bestellt werden. Ist dies nicht gewollt oder sachgerecht, kann ein Berufsbetreuer bestellt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit im Rahmen dieser Erstberatungsplattform zufriedenstellend beantwortet zu haben.
Rechtsanwalt Sascha Steidel Fachanwalt für Familienrecht