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23. September 2008 20:47 |
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Strafrecht


Hallo,
mein freund wurde am 18.09.08 verhaftet er sitz seitdem in u-haft.
ihm wird ebay betrug und warenbetrug vorgeworfen!Der gesamte schaden beläuft sich auf ca.9000€.....
Mein freund hatte im jan.08 schon eine gerichtsverhandlung wegen betrug da hat er eine bewährungsstrafe von 1jahr 3monaten bekomm!

mein freund ist spielsüchtig und hat deswegen die ganzen sachen gemacht,er hat schon eine theapie begonnen bei der er bis jetz leider nur 1mal war!
Er macht zur zeit eine ausbildung als zimmerer und hat seine zwischenprüfung bestanden!


was denken sie welche chancen er hat?
gefängnis oder nochma bewährung?
gibt es den auch die möglichkeit eine staditöre theapie zumachen anstatt ins gefängnis zugehen?
gibt er eine möglichkeit ihn ersteinmal wieder frei zulassen sodas er seiner ausbildung nachkommen kann?

danke im voraus!lg

Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass eine seriöse Prognose ohne eine genaue Kenntnis der Aktenlage schlichtweg nicht möglich ist. Ich kann Ihnen daher lediglich grobe Anhaltspunkte für den vermutlichen Verlauf dieser Angelegenheit geben.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass Ihr Freund erst einmal in Haft bleiben wird. Denn zunächst wird die Bewährung für die bereits rechtskräftige Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten widerrufen werden, d.h. diese Strafe wird nun grundsätzlich zumindest zu1/2 oder 2/3 vollstreckt. Das Gericht muss in diesem Fall widerrufen. Eine erneute Aussetzung zur Bewährung unter verschärften Auflagen halte ich unter diesen Umständen für äußerst unwahrscheinlich.

Darüber hinaus wird sich Ihr Freund in einem weiteren Prozess des erneuten Betrugs verantworten zu haben. Dieser wird zu einer weiteren Freiheitsstrafe führen, die im Anschluss an die erste (widerrufene) vollstreckt wird. Eine Aussetzung zur Bewährung ist nicht zu erwarten.

Die Möglichkeit Therapie statt Strafe gibt es eigentlich nur im Bereich von Betäubungsmittelabhängigkeit. Ihr Freund wird aber im Rahmen des Strafvollzugs die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Therapie haben.

Grundsätzlich gibt es Hafterleichterungen, wie etwa den offenen Vollzug, die den Betroffenen etwa das Ausüben einer Arbeit ermöglichen sollen. Vor Abschluss einer Therapie halte ich dies aber ebenfalls für nicht wahrscheinlich. Ihr Freund wird aber in der Vollzugsanstalt vermutlich seine Ausbildung beenden können.

Ich bedaure, Ihnen keine günstigeren Auskünfte geben zu können. Bitte bedenken Sie aber, dass letztendlich mir unbekannte, außergewöhnliche Umstände dazu führen könnten, dass die Sache einen anderen als den skizzierten Verlauf nehmen wird. Vermutlich wird Ihrem Freund ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden, der dann eine weitaus genauere Prognose geben können wird.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

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