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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Das Vorkaufsrecht des zuständigen Landwirtschaftsamtes hat den Sinn, dass entsprechende Grundstücksflächen für die Landwirtschaft erhalten bleiben und vornehmlich von Landwirten erworben und bewirtschaftet werden. Die Genehmigung des Landwirtschaftsamtes ist aber einer Größe von 0,25 ha erforderlich. Die Genehmigung hat binnen eines Monats zu erfolgen.
2. Das Landwirtschaftsamt wird ein Vorkaufsrecht dann ausüben, wenn von Seiten der Landwirtschaftsbetriebe Nachfrage nach weiteren landwirtschaftlichen Flächen liegt unter Berücksichtigung des Kaufpreises liegt. Damit soll landwirtschaftliche Fläche für die Bewirtschaftung erhalten bleiben.
3. Wenn die von Ihnen erworbene landwirtschaftliche Fläche lange Zeit ungenutzt brach geliegen hat, spricht vieles dafür, dass kein nachhaltiges Interesse an dieser Fläche von Seiten der Landwirte besteht. Da in den vergangenen Jahren viele landwirtschaftliche Flächen in Thüringen aufgrund Betriebsaufgabe veräußert wurden, ist nicht mit einer großen Nachfrage zu rechnen.
4. Das Landwirtschaftsamt wird daher die betreffende Landwirte anfragen, ob von deren Seite Interesse an dem Erwerb besteht. Sollte dies der Fall wird das Vorkaufsrecht ausgeübt werden. Für diesen Fall sollten Sie dann in Erwägung ziehen, dass betreffende Grundstück von dem Landwirt zu pachten.
5. Hinsichtlich der Standes der Prüfung über die Ausübung des Vorkaufsrechtes sollten Sie sich telefonisch bei dem Landwirtschaftsamt erkundigen, da Sie wie auch der Verkäufer Beteiligter des Verfahrens sind, § 3 GrdstVG.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Rückfrage vom Fragesteller
23.01.2017 | 14:00
Vielen Dank für die Antwort, Ich habe noch eine kleine Rückfrage. Sie sagten, die Genehmigung muß binnen eines Monats da sein, was ist, wenn es zeitlich darüber ist? und kann ich denn noch ein Gewerbe anmelden ,oder erweitern? Ich bin schon selbständig mit einer KFZ Werkstatt, genau dort an das Grundstück angrenzend. Vielleicht kann ich damit dem Vorkaufsrecht zuvor kommen.
Wenn sie Chancen sehen, würde ich sie auch gern richtig als Fachanwalt zu Rate ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
23.01.2017 | 14:31
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Die Frist nach § 6 GrdstVG beginnt nach Eingang des Antrages und beträgt einen Monat. Die Frist kann durch Zwischenbescheid auf 2 bzw. drei Monate verlängert werden.
Wir nicht innerhalb der Frist über den Antrag entschieden, gilt die Genehmigung des zuständigen Landwirtschaftsamtes als erteilt.
Die Erteilung der Genehmigung ist nach § 8 GrdstVG zu erteilen, wenn die hier angeführten Vorraussetzungen erfüllt sind, bzw. darf nur versagt werden, wenn die Gründe in § 9 GrdstVG vorliegen.
Maßgebend ist hierbei, wie das betreffende Grundstück durch den Verkäufer bislang genutzt wurde.
Den bestehenden Gewerbebetrieb sehe ich nicht als Argument, damit das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird. Auch wird in der kurze der Zeit ein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb nicht gegründet werden können.
Ich kann Sie hierbei aber gerne vertreten und mit dem Landwirtschaftsamt Kontakt aufnehmen.
Hierzu können Sie mich gerne per Email kontaktieren.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt