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Gilt für mich nur eine dreimonatige Kündigungsfrist,egal wann ich die Wohnung kündige?

| 4. Oktober 2007 18:25 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Wolfram Geyer

hallo,
ich habe volgende frage:ich wohne in meinem wohnung 5 jahre 4 monaten,und jetzt will ich die kündigen.in der hausverwaltung wurde es mir gesagt,das ich nur zur quartalsende kündigen kann,also,wenn ich es jetzt mache,dann muss ich bis ende märz die miete bezahlen.ist es richtig so,oder gilt für mich nur dreimonatiger kündigungsfrist,egal wann ich die wohnung kündige?

Sehr geehrter Ratsuchender,


nach der gesetzlichen Regelung des § <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/__573c.html" target="_blank">573c</a> Abs. 1 <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html" target="_blank">BGB</a> können Sie das Wohnraummietverhältnis tatsächlich zum Ende jedes Kalendermonats kündigen, und nicht nur zum Ende eines Quartals.

Dies gilt auch, wenn Ihr Mietvertrag vorsieht, eben nicht zum Ende eines beliebigen, sondern nur bestimmter Kalendermonate kündigen zu können. Denn dies wäre eine zum Nachteil des Mieters wirkende Vereinbarung und somit gemäß § 573c Abs. 4 BGB unwirksam (BGH, Urteil vom 27.04.2005 - Az. VIII ZR 206/04 ).


Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Falls noch Etwas unklar geblieben sein sollte, können Sie hier gerne eine Rückfrage stellen.

Mit freundlichen Grüßen


Wolfram Geyer
Rechtsanwalt

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danke sehr.sehr klar und verständlich!volkommende Erklärumng!

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