Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für Ihre Frage.
Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr steuerfrei sind. Dies gilt unabhängig davon, wo Sie sich zum Zeitpunkt des Kaufs aufgehalten haben. Allerdings ist zu beachten, dass Sie während Ihrer Entsendung ins Ausland dort steuerpflichtig sind. Wenn das Land, in dem Sie steuerpflichtig sind, Kryptogewinne immer besteuert, unabhängig von der Haltedauer, dann könnten Sie dort steuerpflichtig sein, wenn Sie die Kryptowährungen während Ihrer Entsendung kaufen und innerhalb des Zeitraums Ihrer Steuerpflicht dort verkaufen. Wenn Sie jedoch die Kryptowährungen während Ihrer Entsendung kaufen und erst nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland und nach Ablauf der einjährigen Haltefrist verkaufen, dann sollten die Gewinne in Deutschland steuerfrei sein. Der Zeitpunkt des Verkaufs und der Ort Ihrer Steuerpflicht zu diesem Zeitpunkt sind entscheidend.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin
Antwort
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