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Gewerberaummietvertrag Kündigung

| 28. Juni 2021 18:24 |
Preis: 25,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


19:14

Zusammenfassung

Kündigung des Gewerbemietvertrages


Hallo
ich möchte einen Gewerberaum Mietvertrag fristgerecht zum Jahresende kündigen , reicht es die Kündigung in den Geschäftsbriefkasten des Mieters der am Mietobjekt ist mit Zeugen zu werfen , oder muss die Kündigung auch an die Privatadresse, die steht leider nicht im Mietvertrag. Der Mieter benutzt seine Mieträume
ganz normal .

28. Juni 2021 | 18:57

Antwort

von


(117)
Europaallee 65
50226 Frechen
Tel: 02234-914371
Web: https://rechtshop.ra-schulte.net
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Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),

aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.

Sofern der Mieter die Geschäftsräume ganz normal nutzt, sollte ein Einwurf unter Zeugen an der Geschäftsadresse meines Erachtens ausreichend sein.

Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne über die Direktanfrage (https://www.123recht.de/anwalt/Rechtsanwalt-Bernhard-Schulte-Frechen-__l108340.html) kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)


Rückfrage vom Fragesteller 28. Juni 2021 | 19:07

Hallo Herr Schulte,

ich habe noch eine Nachfrage,
der Gewerberaum Mieter betreibt in den Räumen ein Versicherungsbüro, ist aber wegen Corona anscheinend nur nach Termin mit seinen Mandanten im Büro , wo er aber natürlich auch seine Geschäftspost aus dem Briefkasten nimmt. Könnte er sich da irgendwie drauf berufen , das er nicht täglich da ist. Zumal mir ja nicht bekannt ist wann und wie oft er in seinem Gewerbräumen ist oder seinen Briefkasten leert.
vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Juni 2021 | 19:14

Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),

danke für die Nachfrage, welche ich folgendermaßen beantworten möchte:

Ne, wenn das seine aktuelle Geschäftsadresse ist, sehe ich da kein Problem.

Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich, falls noch nicht geschehen, zum Abschluss freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)

Bewertung des Fragestellers 28. Juni 2021 | 19:23

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 28. Juni 2021
5/5,0

Sehr netter und freundlicher Rechtsanwalt , der mir mit fachlicher Kompetenz weitergeholfen hat.


ANTWORT VON

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