Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Sofern der Mieter die Geschäftsräume ganz normal nutzt, sollte ein Einwurf unter Zeugen an der Geschäftsadresse meines Erachtens ausreichend sein.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne über die Direktanfrage (https://www.123recht.de/anwalt/Rechtsanwalt-Bernhard-Schulte-Frechen-__l108340.html) kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Schulte
Europaallee 65
50226 Frechen
Tel: 02234-914371
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E-Mail:
Hallo Herr Schulte,
ich habe noch eine Nachfrage,
der Gewerberaum Mieter betreibt in den Räumen ein Versicherungsbüro, ist aber wegen Corona anscheinend nur nach Termin mit seinen Mandanten im Büro , wo er aber natürlich auch seine Geschäftspost aus dem Briefkasten nimmt. Könnte er sich da irgendwie drauf berufen , das er nicht täglich da ist. Zumal mir ja nicht bekannt ist wann und wie oft er in seinem Gewerbräumen ist oder seinen Briefkasten leert.
vielen Dank
Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),
danke für die Nachfrage, welche ich folgendermaßen beantworten möchte:
Ne, wenn das seine aktuelle Geschäftsadresse ist, sehe ich da kein Problem.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich, falls noch nicht geschehen, zum Abschluss freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)